) Verhandlungen Cäsars mit dem Suebenfürsten Arivvist.
Im Anfang des 1. Jahrhunderts v. Chr. war Süddeutschland noch von den
Kelten (Galliern, Welschen) bewohnt. Allmählich mußten diese vor den nach Südwesten
drängenden Germanen, den Sueben, zurückweichen. Im Jahre 71 v. Chr. kam Ariovist,
von einer Partei der Gallier gerufen, über den Oberrhein ins Elsaß. Immer neue
Züge folgten, und schließlich breiteten die Sueben sich so aus, daß die Gallier im
Jahre 58 den Cäsar zu Hilfe riefen.
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Cäsar beschloß, eine Gesandtschaft an Ariovist zu schicken mit der Auf—
forderung, einen in der Mitte zwischen beiden gelegenen Ort für eine Zusammen—
kunft audzuwählen: er wünschte mit ihm über die volitische Lage und die beider—
seitigen Interessen zu sprechen.
Ariovist antwortete den Gesandten: Wenn er etwas von Cäsar nötig hätte,
so würde er zu ihm gekommen sein; wenn jener etwas von ihm wolle, müsse
jener zu ihm kommen. Außerdem wage er weder, ohne Heer in die Teile Galliens
zu kommen, welche Cäsar besitze, noch könne er sein Heer ohne große Kosten
und Umstände an einen Platz zusammenziehen. Er wundere 3 aber, was
Cäsar oder überhaupt das römische Volk in seinem Gallien zu tun hätten, das
er im Kriege besiegt hätte.
Als Cãsar Antwort erhalten hatte, schickte er eine zweite Gesandtschaft
mit folgenden Aufträgen: Ariovist sei während seines (Cäsars) Konsulats 69
vor Chr.) vom Senat „König und Freund“ genannt werden, und das sei nun
der Dank für seine und des römischen Volkesd Wohltat, daß er sich weigere, der
Einladung zu einer Unterredung Folge zu leisten, und daß er glaube, sie hätten
sich nichts gegenseitig mitzuteilen. n diesen Umständen er ihm durch
die Gesandten seine deen kundtun: M) er solle keine Leute mehr über
den Rhein nach Gallien führen; Mer solle die Geiseln, welche er von den
Aeduern hätte, zurückgeben und den Sequanern gestatten, gleichfalls die er—
haltenen Geiseln 3) er solle weder die Aeduer durch ein Unrecht
reizen, noch sie oder ihre e neen bekriegen. Erfülle er diese Forderungen,
so würden Cäsar und das römische Volk ihm stets gewogen und befreundet sein.
Im anderen Fall werde er die Aeduer gegen Unrecht Mien müssen; denn dazu
sei er verpflichtet, weil der Senat unter dem Konsulat des M. Meffala und
M. Piso (61 vor Chr.) beschlossen hätte: jeder Statthalter der gallischen „Provinz“
solle, so weit sich dies mit den Juteressen des Staates vertrage, die Aeduer und
die übrigen Freuͤnde des römischen Volkes schützen.
Hierauf antwortete Ariovist: Es sei Kriegsrecht, daß die Sieger den Be—
siegten nach eigenem Willen ihre Befehle erteilten; ebenso pflege auch das römische
Volk den gegenüber zu haͤndeln und sich nicht üm die Vorschriften
eines andern dabei zu kümmern. Wenn er selbst, dem römischen Volke keine
Vorschriften mache, wie es sein Recht geltend machen sollte, so dürfe er auch
vom römischen Volke nicht in seinem unn behiudert werden. Die Aeduer
seien ihm tributpflichtig geworden, e sie das Kriegsglück ne mit ihm
gekämpft hätten und besiegt wären. Cäsar begehe ein großes Unrecht, wenn er
durch sein Auftreten ihm die Einkünfte n Den Aeduern werde er die
Geiseln nicht zurückgeben, werde aber sie und ihre Bundesgenossen nicht mit
Unrecht bekriegen, wenn sie das hielten, worüber man sich geeinigt hätte, und
den Tribut l zahlten; im anderen Fall würde ihnen der Brudername des
römischen Volkes wenig nützen. Wenn Cäsar ihm drohe, er werde die Aeduer
vor Unrecht schützen, so erwidere er, daß noch niemand mit ihm ohne sein eigenes
Verderben gekämpft habe. Wenn er Lust habe, so möge er (Cäsar) nur kommen:
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