Erster Abschnibtbt. —*
Die Verfassung ojsterreich⸗Ungarns.
Die österreichisch-ungarische Monarchie. Die österreichisch-
ungarische Monarchie besteht aus zwei in Versassung und Verwal-
tung verschiedenen, durch den gemeinsamen Monarchen und gewisse
gemeinsame Angelegenheiten jedoch verbundenen Staaten (duali
ctische Staatsform), nàmlich 1.) Osterreich oder nach der offiziellen
Bezeichnung „den im Reichsrate vertretenen Königreichen und
Landern“ und 2.) Ungarn oder nach der offiziellen Bezeichnung
„den Caàndern der ungarischen Krone“. Die staatsrechtliche Ver-
bindung ergibt sich aus der von Karl VI. kundgemachten Pragma
tischen Sanktion vom 19. April 1713, welche gelegentlich der Re-
gelung der Erbfolge alle diese Làander als „unzerteilbaren“ Besitz
des Hauses Habsburg erklaàrte. Die Feststellung der gemeinsamen
Angelegenheiten erfolgte durch das österreichische Gesetz vom
21. Dezember 1867, Nr. 146 R. G. Bl. und den im wesentlichen
gleichen XII. ungarischen Gesetzartikel des Jahres 1867.
Durch Art. XXV des Berliner Vertrages vom 13. Juli 1878 er-
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Bosnien und die Herzegouwina zu besetzen und zu verwalten sowie
im Sandssschak Novibazar Garnisonen zu halten und Straßen zu
bauen. Die Verwaltung der beiden Provinzen ist nach dem Gesetze
vom 22. Februar 1880 eine gemeinsame Angelegenheit. Am 5. Ob-
tober 1908 proklamierte der Kaiser die Angliederung Bosniens und
der Herzegowina an den Staatsverband der Monarchie (Annexion)
und ließ die österreichischen Garnisonen aus dem Sandschak Novi—
bazar zurũckziehen. Die nunmehr notwendig gewordene neue Re—
gelung der Beziehungen zur Türkei brachte das Ubereinkommen
vom 26. Februar 1909. b
Der Monarch. Der Monarch ist gleichzeitig Kaiser von Oster—
reich und König von Ungarn. Als gemeinsamer Herrscher führt er
den Oberbefehl über die bewaffnete Macht und entscheidet über
Krieg und Frieden. Er vertritt die Monarchie nach außen und
⁊Die österreichischen Gesetze werden nach dem Datum der kaiserlichen
Sanktion und nach der Nummer zitiert. unter welcher sie im Reichsgeset?
blatte publiziert wurden.