I7S
Fünfter Teil. Anhang.
B. Postanweisungen
nach
Deutschland und
Luxemburg
Betrag
Gebühr
dem Auslande
Länder
für je
Gebühr
bis 5 M
5—ioo M
ioo—200 M
200—400 M
400—600 M
600—800 M
0,10 M
0,20 M
0,30 M
0,40 M
0,50 M
0,60 M
a) Grofsbritannien und Irland
b) Argentinien,Belgien,Chile,
Ägypten, Frankreich,
Italien,Rumänien,Schweiz,
Türkei (Adrianopel, Salo-
nichi, Beirut, Smyrna)
c) Holland, Norwegen, Por¬
tugal, Schweden
d) Dänemark, Österr.-Ungarn,
Konstantinopel, Kamerun,
Togogebiet
20 M bis zum
Höchstbetr. 2 10 M
20 M bis zum
Höchstbetrage
400 M
20 M bis zum
Höchstbetrage
400 M
20 M bis zum
Höchstbetrage
400 M
0,20 M
0,20 M
0,20 M
0,10 M,
Mindest¬
satz
0,20 M
C Paketsendungen
nach deutschen Orten.
Gewicht in kg
Zonen
i 2
3 ! 4 ; s
6
bis 5 kg einschliefsl.
über 5—6 kg „ . .
,, 6—7 ,, ,, ...
„ 7—8 „ „ ...
„ 8—9 „ ,, ...
„ 9—10,, „ . . .
für jedes weitere kg
1
0,25 ¡ 0,50
0,30 0,60
0,35 i 0,70
0,40 0,80
0.45 ' 0,90
0,50 1,00
0,05 0,10
0,50 1 0,50
0,70 : 0,80
0,90 I,IO
I,IO 1,40
1,30 1,70
1,50 2,00
0,20 ¡ 0,30
0,50 ! 0,50
0,90 1,00
1,30 , 1,50
1,70 ! 2,00
2,10 1 2,50
2,50 3,00
0,40 , 0,50
Anmerkung: 1. Pakete, die nicht postfrei versandt werden, tragen
bis 5 kg einen Zuschlag von 0,10 M.
2. Dringende Pakete tragen aufser obigen Gebühren noch einen Zuschlag
von i M und das Eilbestellgeld; sie werden mit der schnellsten Gelegenheit
befördert.
3. Für Pakete mit Wertangabe wird aufser dem gewöhnl. Satze eine
Versicherungsgebühr von 0,05 M für je 300 M (mindestens 0,10 M), für Ein¬
schreibepakete ein Zuschlag von 0,20 M erhoben.
D. Drahtnachrichten.
Der Mindestbetrag für eine Nachricht nach einem inländischen
oder ausländischen Orte beträgt 0,50 M, nach Grofsbritannien und
Irland aber 0,80 M. Die Gebührenberechnung unterliegt folgender
Festsetzung: