Full text: Das Altertum (Teil 1)

Prärogative), wegfiel und die Reihenfolge durchs Los bestimmt wurde, so waren 
in den Centuriatkomitien fortan nicht mehr die Meistbesitzenden ausschlaggebend. 
Übrigens war die Befugnis der Centuriatkomitien auf die S. 137 angegebenen 
Obliegenheiten beschränkt, die Gesetzgebung fiel den Tributkomitien anheim. Der Ein¬ 
fluß der Nobilität auf die Volksversammlung war teils gesetzlich: die Leitung der Ver- 
sammlnng, sowie die Verhinderung der Abhaltung durch die sog. obnuntiatio d. h. die 
Meldung eines schlimmen Vorzeichens (omen sinistrum), das die Verschiebung der 
Versammlung notwendig machte; teils ungesetzlich: der immer mehr überhandnehmende 
Stimmenkauf. 
4. Reichtum. Durch die rasch auseinanderfolgende Erwerbung aus- 
Wärtiger Besitzungen waren die Vermögensverhältnisse der römischen Bürger 
von Grund aus verändert worden. Die Kriege selbst mit ihrer Beute -und 
den großen Kriegssteuern, noch mehr die regelmäßigen Abgaben der Pro- 
vinzen bereicherten den Staat wie die einzelnen Bürger: seit 168 erhob der 
Staat keine Vermögenssteuer von römischen Bürgern mehr; der Reichtum 
der einzelnen hatte Genußsucht und Verschwendung im Gefolge. 
Die Abgaben der Provinzen bestanden aus der Grundsteuer (tributum), dem 
Pachtgeld für Staatsland (vectigal) und den Hafenzöllen (portoria). Die Erhebung 
war indirekt, d. h. durch Staatspächter (publicani), reiche Kapitalisten oder auch Ge- 
fettschaften, welche an den Staat eine bestimmte Summe ablieferten und durch ihre 
Unterbeamten die Gefälle schonungslos eintrieben. 
Gegen Luxus und Sittenlosigkeit trat der schon mehrfach erwähnte kraftvolle 
M. Porcius Cato als Ceusor (184; daher Ceusorius genannt) wie durch das Beispiel 
einer einfachen Lebensführung auf. 
5. * Die Bildung. Der Einfluß Griechenlands aus Rom reicht 
zwar in die frühesten Jahrhunderte der Stadt zurück (s. S. 125 und S. 155), 
nahm aber nach den Punischen Kriegen überhand '. 
a) Die Dichtung. Von der ältesten originalrömischen Dichtung 
hatten schon die späteren Römer nur unsichere Kunde*. Um 240 übersetzte 
der unteritalische Grieche Livius Andronikus die Odyssee ins Lateinische. 
Der gleichzeitige Nävius dichtete ein Bellum Punicum im altrömischen 
oder saturnischen Versmaß Ennius, der Zeitgenosse Hannibals und des 
älteren Scipio, erzählte die römische Geschichte in seinen Annalen, welche in 
Hexametern abgefaßt waren (f. S. 155). In der Tragödie ragten neben 
* "-Vgl. Hör. ep. II, 1, 161 ff.: 
Serus enim Graecis admovit acumina chartis 
et post Punica bella quietus quaerere coepit, 
quid Sophocles et Tliespis et Aeschylus utile ferrent. 
2 *Vgl. Cic. Brut. 75: Utinam exstarent illa carmina, quae multis 
saeculis ante suam aetatem in epulis esse cantata a singulis convivis de 
clarorum virorum laudibus in Originibus scriptum reliquit Cato. 
3 *Vgl. den Vers des Nävius: Fatö fitint Metelli | consuläs Romäni, 
worauf die Beleidigten im Bewußtsein ihrer Macht erwiderten: 
Maltim dabtint Metelli | Naöviö poätae.
	        
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