Full text: Das Altertum (Teil 1)

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Reihe nach ihre militärische Stellung dazu, sich auch im Staate eine Aus- 
nahmestellung zu verschaffen. Cäsar ließ nur noch die äußeren Formen des 
Freistaates bestehen; nach seiner Ermordung gelang es seinem Großneffen 
Octavian die Alleinherrschaft aufs neue zu begründen. 
In diese Zeit der inneren Wirren fällt die weitere Ausbreitung der 
römischen Herrschaft in Afrika und Asien (Numidien, Syrien, Ägypten) 
sowie in Mitteleuropa (Gallien, Dalmatien, Pannonien). 
Die römische Prosa erreichte im Zeitalter der Bürgerkriege die höchste 
Vollendung (der Redner Cicero). 
§ 34. 
Die beiden Gracchen. 
Tiberius Gracchus, 133; 
Gajus Gracchus, 123—121. 
1. Die politischen und sozialen Schäden. Die inneren Gegen- 
fätze in der Hauptstadt und im Römischen Reiche waren dreifacher Art: 
a) Der Nobilität, die im ausschließlichen Besitz der Ämter war, 
stand die Masse der niederen Bürger gegenüber, welche keinen anderen Anteil 
am Staate hatten als die Leistung des Kriegsdienstes und den Besuch der 
Volksv ers ammlung. 
* Sali. lug. 41, 7: Paucorum arbitrio belli domique agitabatur, penes 
eosdem aerarium, provinciae, magistratus, gloriae triumphique erant: populus 
militia atque inopia urgebatur, praedas bellicas imperatores cum paucis 
diripiebant. 
b) Einer Minderheit von reichen Grundbesitzern und Kapi-- 
talisten stand eine Masse verarmter Bürger gegenüber, ein bäuerlicher 
und gewerbetreibender Mittelstand fehlte fast durchaus, da die freie Arbeit 
durch die Sklavenwirtschaft verdrängt war. 
Der Kleinbauer litt nicht nur unter dem Kriegsdienst, sondern auch unter der 
Konkurrenz des fremden Getreides. So waren die kleinen Güter in Latifundien^ mit 
Plantagenwirtschaft aufgegangen; die Masse der Sklaven hatte namentlich auch durch 
die siegreichen Kriege im Orient überhandgenommen. Auf den großen Sklavenmärkten 
wurden oft Zehntausende an einem Tag verhandelt. Die Sklaven Siciliens erhoben 
sich um diese Zeit und wurden erst nach einem mehrjährigen blutigen Krieg (134—132) 
wieder unterworfen. 
c) Den Vollbürgern in Rom und in den römischen Kolonien stand 
die große Menge der von Wahlen und Amtern ausgeschlossenen italischen 
Bundesgenossen gegenüber. 
An eine Gleichstellung der Provinzialen mit den römischen Bürgern wurde 
vollends nicht entfernt gedacht. 
1 Von latus und fundus Grundstück.
	        
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