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Reihe nach ihre militärische Stellung dazu, sich auch im Staate eine Aus-
nahmestellung zu verschaffen. Cäsar ließ nur noch die äußeren Formen des
Freistaates bestehen; nach seiner Ermordung gelang es seinem Großneffen
Octavian die Alleinherrschaft aufs neue zu begründen.
In diese Zeit der inneren Wirren fällt die weitere Ausbreitung der
römischen Herrschaft in Afrika und Asien (Numidien, Syrien, Ägypten)
sowie in Mitteleuropa (Gallien, Dalmatien, Pannonien).
Die römische Prosa erreichte im Zeitalter der Bürgerkriege die höchste
Vollendung (der Redner Cicero).
§ 34.
Die beiden Gracchen.
Tiberius Gracchus, 133;
Gajus Gracchus, 123—121.
1. Die politischen und sozialen Schäden. Die inneren Gegen-
fätze in der Hauptstadt und im Römischen Reiche waren dreifacher Art:
a) Der Nobilität, die im ausschließlichen Besitz der Ämter war,
stand die Masse der niederen Bürger gegenüber, welche keinen anderen Anteil
am Staate hatten als die Leistung des Kriegsdienstes und den Besuch der
Volksv ers ammlung.
* Sali. lug. 41, 7: Paucorum arbitrio belli domique agitabatur, penes
eosdem aerarium, provinciae, magistratus, gloriae triumphique erant: populus
militia atque inopia urgebatur, praedas bellicas imperatores cum paucis
diripiebant.
b) Einer Minderheit von reichen Grundbesitzern und Kapi--
talisten stand eine Masse verarmter Bürger gegenüber, ein bäuerlicher
und gewerbetreibender Mittelstand fehlte fast durchaus, da die freie Arbeit
durch die Sklavenwirtschaft verdrängt war.
Der Kleinbauer litt nicht nur unter dem Kriegsdienst, sondern auch unter der
Konkurrenz des fremden Getreides. So waren die kleinen Güter in Latifundien^ mit
Plantagenwirtschaft aufgegangen; die Masse der Sklaven hatte namentlich auch durch
die siegreichen Kriege im Orient überhandgenommen. Auf den großen Sklavenmärkten
wurden oft Zehntausende an einem Tag verhandelt. Die Sklaven Siciliens erhoben
sich um diese Zeit und wurden erst nach einem mehrjährigen blutigen Krieg (134—132)
wieder unterworfen.
c) Den Vollbürgern in Rom und in den römischen Kolonien stand
die große Menge der von Wahlen und Amtern ausgeschlossenen italischen
Bundesgenossen gegenüber.
An eine Gleichstellung der Provinzialen mit den römischen Bürgern wurde
vollends nicht entfernt gedacht.
1 Von latus und fundus Grundstück.