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Der Staat.
wurde die zweite noch in eine beratende und in eine beschließende geteilt:
1. Senat, 2. Tribunat und corps legislatif.
Durch hohe Diäten fesselte Napoleon I. alle Volksvertreter an seine Person;
er führte wieder eine straffe Centralisation der gesamten Verwaltung ein.
Die Annahme des Kaisertitels änderte wenig an der Verfassung.
2.
Frankreich nach M^/5.
Auf den Sturz Napoleons I. folgten in allen Kulturstaaten zahl-
reiche Verfaffungskämpfe. Einerseits war während der französischen
Revolutionszeit, besonders aber durch die Ausbreitung der Napoleonischen
Macht und noch mehr durch die Kriege gegen Napoleon der Freiheits-
gedanke weithin getragen; der Ständestaat war allenthalben von selbst
eingestürzt und neues Leben geweckt; auch hatte man dem Volke liberale
Versprechungen gemacht. Anderseits setzte 1814/5 sosort eine mächtige
reaktionäre Bewegung ein; dieselbe wurde unterstützt durch die allgemeine
Ermattung nach den langen Kriegen und durch die wirtschaftliche Not.
In Frankreich kehrte das Bourbonenkönigtum zurück; Ludwig XVIII.
bestieg den Thron. Er gab eine Verfassung (die Charte): Für die
Volksvertretung, die Kammer, erhielten
das aktive Wahlrecht die Bürger über 30 Jahren, die eine
direkte Steuer von 300 Franks zahlten;
das passive Wahlrecht die Bürger über 40 Jahren, die
1000 Franks direkte Steuern zahlten.
So gab es im Jahre 1816 nur 70000 Wähler, von denen etwa
53000 ihr Wahlrecht ausübten, also kaum ^Prozent der Bevölkerung. —
Trotzdem war diese Volksvertretung dem folgenden, Erzreaktionären,
klerikalen König Karl X. (1824—1830) noch zu freiheitlich gesinnt.
Daß er 1830 durch die berüchtigten 5 Ordonnanzen die Preßfreiheit
aufhob, die neugewählte Kammer, bevor sie zusammengetreten war,
auslöste und das Wahlrecht noch mehr beschränkte, war die Ursache
sür die Julirevolution 1830, durch welche er selbst gestürzt und nach
mancherlei Jntriguen der Bürgerkönig Louis Philipp von Orleans
auf den Thron gehoben wurde (1830—1848). Aber auch unter ihm
wurde das Wahlrecht nur unwesentlich erweitert; bei einer Bevölkerung
von 35 Millionen gab es nur 240000 Wahlberechtigte. In den letzten
Jahren seiner Regierung wurde die Forderung einer Wahlreform
immer lauter und führte schließlich zur Februar-Revolution, zum
Sturz des Königtums, zur Republik (1848—1851).