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16 Griechische Geschichte.
gemeinen Dienstpflicht die politische Gleichstellung aller Bürger. — Nach
den großen Siegen über die Perser (480/79) wurde die Verfassung
immer demokratischer; alle Amter wurden allen Bürgern zugänglich;
dem Areopag wurde das Aufsichtsrecht über die Staatsverwaltung ent-
zogen, wodurch er seine Bedeutung verlor; die wichtigsten Entscheidungen
fielen in den Volksversammlungen; die Rechtsprechung geschah in
den Volksgerichten; die Beamten wurden erlöst und waren von
dem souveränen Volk abhängig; der „Rat" hatte nur die Angelegen¬
heiten vorzubereiten, die an die Volksversammlung gebracht werden sollten.
Seitdem sahen die Athener ihre Freiheit wesentlich in
der politischen Gleichheit; sie unterschieden:
die laYjyopta „gleiche Freiheit der Rede",
die iaovo[ii'a „Gleichheit vor dem Gesetz",
die ujoTijjua „Gleichberechtigung zu den Ämtern".
Staunenswertes hat dieser kleine demokratische Staat geleistet. Zu
[welchen Anstrengungen und Opsern ist die freiheitsliebende Bürgerschaft
bereit gewesen! Sie hat Griechenland von der Persergefahr gerettet,
hat mit einer kleinen Kriegerschar Riesenheere zu Land und Wasser
besiegt, ist dann mutig zum Angriffskrieg gegen das gewaltige Welt-
I reich vorgegangen.
Ihren höchsten Glanz und ihre bedeutendste Macht hat die atheni-
sche Demokratie unter Perikles entfaltet, welcher drei Jahrzehnte
hindurch der Leiter des athenischen Staatswesens war (460—429).
In seiner berühmten Leichenrede (Thukydides II, 35 ff.) entwirft Perikles
ein Idealbild der demokratischen Verfassung. Er sagt in Kap. 37:
„Unsere Verfassung trägt den Namen „Demokratie". Das ist aber
so zu verstehen: Nach den Gesetzen haben alle Bürger inbezug auf
ihre persönlichen Angelegenheiten gleiche Rechte; was aber die
öffentlichen Würden angeht, so wird jeder geehrt nach der An-
erkennung, die er sich in irgend einem Fache erwirbt, d. h. nicht aus
Grund der Zugehörigkeit zu einer Partei, sondern auf Grund seiner
Tüchtigkeit wird der einzelne herangezogen, und nicht ist die Armut
der Grund einer niedrigen Stellung oder ein Hindernis, dem Staate
Nützliches zu leisten."
Mit diesen Worten erklärt Perikles den Begriff „Gleichheit": alle
Bürger sind gleich vor dem Gesetz in ihren privaten Angelegenheiten;
beim Wettbewerb um öffentliche Ehren, Ämter und Würden gibt es
keinerlei hemmende Fesseln, keine Vorrechte der Geburt, des Standes
oder des Reichtums; für alle ist die Bahn in gleicher Weise frei; allein
die eigene Kraft, Tüchtigkeit und Energie entscheidet.
Perikles denkt also keineswegs an eine allgemeine Nivellierung,
und bei der Gleichheit, wie er sie versteht, kommt die individuelle Frei-