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Johann III. von Kleve, Mark 1511
u. Ravenstein.
Wilhelm III.
I
Maria von Jülich, Berg
u. Ravensberg.
Gemahlin Maria von Österreich.
Wilhelm 1539—1592,
Maria Eleonore,
Gem. Albrecht Friedrich
v. Preufsen.
Anna, J
Gem. Philipp Ludwig
v. Pfalz-Neuburg.
Johann Wilhelm f 1609.
Anna,
Gem. Johann Sigismund
Wolfgang Wilhelm
v. Pfalz-Neuburg.
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v. Brandenburg. ,
Da die weibliche Erbfolge durch Karl V. 1546 garantiert
war, so erhoben vor allen Kurbrandenburg und Pfalz-Neu¬
burg Ansprüche.
Die Hausgesetze bestimmten Unteilbarkeit der Erblande,
daher ergreifen Pfalz-Neuburg und Kurbrandenburg im Ver-
1609 trage zu Dortmund 1609, mit Einwilligung der Stände ge¬
meinsam Besitz. Spanien, in den Niederlanden gerade frei
geworden, die Liga, der Kaiser waren besonders aus reli¬
giösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers
Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes
Reichslehn einzuziehen, durch den spanischen General
Marchese Ambrosio Spinola von den südlichen Niederlanden
her unterstützt. Aber Frankreich, mit dem sich die Union
1610 in Schwäbisch-Hall 1610 förmlich verbunden, schickte auch
nach Heinrichs IV. Ermordung Hilfstruppen; ebenso Moritz
von Oranien und England. So wurde durch niederländisch-
englisch-französische und unierte Waffen die durch Leopold
besetzte Festung Jülich wieder erobert. Bald darauf wird
ein Waffenstillstand zwischen Union und Liga geschlossen.
Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg
mit dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem
Übertritte des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren
zur katholischen Kirche (und Vermählung mit einer Schwester
Maximilians von Bayern) 1614 bekriegten sich beide, durch
die unierten Niederlande einer-, Spanien andererseits unter¬
stützt, am Niederrhein bis zum Teilungsvertrage zu Xanten
1614, dem der Düsseldorfer 1629 folgte. Die definitive
Teilung, durch welche Brandenburg Kleve, Mark, Ravens-