Full text: Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen

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Johann III. von Kleve, Mark 1511 
u. Ravenstein. 
Wilhelm III. 
I 
Maria von Jülich, Berg 
u. Ravensberg. 
Gemahlin Maria von Österreich. 
Wilhelm 1539—1592, 
Maria Eleonore, 
Gem. Albrecht Friedrich 
v. Preufsen. 
Anna, J 
Gem. Philipp Ludwig 
v. Pfalz-Neuburg. 
Johann Wilhelm f 1609. 
Anna, 
Gem. Johann Sigismund 
Wolfgang Wilhelm 
v. Pfalz-Neuburg. 
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v. Brandenburg. , 

Da die weibliche Erbfolge durch Karl V. 1546 garantiert 
war, so erhoben vor allen Kurbrandenburg und Pfalz-Neu¬ 
burg Ansprüche. 
Die Hausgesetze bestimmten Unteilbarkeit der Erblande, 
daher ergreifen Pfalz-Neuburg und Kurbrandenburg im Ver- 
1609 trage zu Dortmund 1609, mit Einwilligung der Stände ge¬ 
meinsam Besitz. Spanien, in den Niederlanden gerade frei 
geworden, die Liga, der Kaiser waren besonders aus reli¬ 
giösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers 
Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes 
Reichslehn einzuziehen, durch den spanischen General 
Marchese Ambrosio Spinola von den südlichen Niederlanden 
her unterstützt. Aber Frankreich, mit dem sich die Union 
1610 in Schwäbisch-Hall 1610 förmlich verbunden, schickte auch 
nach Heinrichs IV. Ermordung Hilfstruppen; ebenso Moritz 
von Oranien und England. So wurde durch niederländisch- 
englisch-französische und unierte Waffen die durch Leopold 
besetzte Festung Jülich wieder erobert. Bald darauf wird 
ein Waffenstillstand zwischen Union und Liga geschlossen. 
Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg 
mit dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem 
Übertritte des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren 
zur katholischen Kirche (und Vermählung mit einer Schwester 
Maximilians von Bayern) 1614 bekriegten sich beide, durch 
die unierten Niederlande einer-, Spanien andererseits unter¬ 
stützt, am Niederrhein bis zum Teilungsvertrage zu Xanten 
1614, dem der Düsseldorfer 1629 folgte. Die definitive 
Teilung, durch welche Brandenburg Kleve, Mark, Ravens-
	        
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