Full text: Geschichte des Mittelalters (Hälfte 1)

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richt von seiner Erhöhung und bat demütig, ihn mit dem kaiserlichen Diadem 
zu zierend) Den Kurfürsten mußte er die Vergütung aller Wahlunkosten 
urkundlich verbürgen. Von Frankfurt aus brach man nach Aachen auf zur 
Krönung; dorthin war auch die Kömgin Gertrud mit den beiden Töchtern 
Mechtild und Agnes geladen worden^) von denen die erstere dem Pfalz- 
grasen Ludwig, die letztere dem Herzog Albert von Sachsen als Preis 
ihrer Zustimmung versprochen worden waren. Nach ihrer Ankunft fand am 
24. Oktober 1273 durch Engelbert von Köln die Krönung statt, und 
noch am Abende desselben Tages wurde die Doppelhochzeit gefeiert.3) Das 
übliche feierliche Krönungsmahl konnte infolge des Streites zwischen den Erz- 
bischöfen von Mainz und Köln über die Frage, wem der Platz zur Rechten 
des Königs gebühre, erst am nächsten Tage gehalten werden,4) nachdem Mainz 
für diesmal auf sein Vorrecht verzichtet hatte. 
Die erste Regierungshandlung Rudolfs war eine Anerkennung der 
Verdienste, welche sich der Burggraf Friedrich um seine Wahl erworben 
hatte: er gewährte ihm mit Bewilligung der Kurfürsten die ersehnte weibliche 
Erbfolge im Burggrafentnm und den sonstigen Reichslehen für den Fall 
mangelnder männlicher Nachkommenschaft.^) 
§ 2. 
Rudolfs Anerkennung durch den Papst. 
Verzicht Alfonsos von Kastiliens) 
Die bescheidenen Stammgüter der Habsburger lagen an den Ufern der 
Aar und Renß.^) Unter Konrad III. erscheinen die Grafen von Habsburg 
im Besitz des Laudgraftutums im Oberelsaß und der Vogtei über Kloster 
und Kirche von Murbach und Suzern.8) Zur Zeit Friedrichs I. wuchs ihr 
Hausbesitz durch die Verleihung des Zürichgaus und durch einen Teil der 
lenzbnrgischen Güter beim Aussterben des Geschlechtes (1172).9) Die Unter¬ 
stützung Friedrichs II. bei seinem Erscheinen in Deutschland wurde mit der 
Grafschaft im Aargau belohnt. Als Graf Rudolf der Ältere 1232 starb, 
teilten seine Söhne das stattliche Erbe: Albrecht, der ältere, erhielt die um 
die Habichtsburg gelegenen Stammgüter, die Grafschaft im Aar- und Frick- 
gern, Seckingen samt der Vogtei über das dortige Frauenstift n. a.; Rudolf, 
der jüngere, nahm dagegen Schwyz und Sarnen, den gräflichen Besitz in 
1) Gerbert, Cod. ep. 1. und M. G. Leg. II, 383: placeat vestre sanetitati, 
nos imperialis fastigii diademate gratiosius insignire. Böhmer, Reg. Rud. no. 1. 
2) Über ihre Reise s. Chron. Colmar. (XVII, 244) Ann. Wormat. (XVII, 69). 
3) v. d. Ropp, 88, A. 4. Die sächs. Fortsetzung der S. Chr. in der Publikation von 
Maitz (Forsch. IV, 601) nennt als Tag der Krönung den Severinstag, in der Aus- 
gäbe der M. G. heißt es richtig: des andern tages sente Severines. Der in 
M. G. L. II, 384 flg. abgedruckte ordo coronationis gehört nach Kopps Vermutung 
(I, 26, A. 1) zum 6. Januar 1309. 4) Fortsetzung der Sachsenchronik 286. 
5) Böhmer, Reg. Rud 4. 6) Wertsch, Die Beziehungen Rudolfs zur römischen Kurie 
bis zum Tode Nikolaus III. Bochum, 1880 (Gött. Diss.) Busson, Doppelwahl des 
I.1257 und das römische Königtum Alfons X. von Kastilien. Münster 1866. Ficker, 
Erörterungen zur Reichsgeschichte des 13. Jahrh. VII, in Mitt. des Inst, für öftere. 
Geschichtsforschung IV, 25 flg. 7) Kopp II, l, 581 flg. vgl. Huber, Rudolf von Habs- 
bürg vor feiner Thronbesteigung. Wien 1873. 8) Kopp II, l, 134 flg. 9) Kopp 
II, 1, 319.
	        
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