Die Eroberung der römischen Landschaft. Ter gallische Brand.
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Rechten den Heerbefehl (Imperium) und die richterliche Ge-
walt, die indessen dadurch beschränkt wurde, daß in Kapitalprozessen dem
Angeklagten das Recht der Berufung (provocatio) an das Volk zustand j1)
auch leiteten sie Senat und Volksversammlung; die priesterlichen Be-
fugnisse des Königs dagegen wurden einem Opserkönig (rex sacro-
r u m) übertragen, der dem pontifex maximus untergeordnet wurde.
Die Abzeichen des Konsuls waren die purpurbesäumte Toga (toga prae-
texta), der curulische Sessel und je 12 Viktoren, aus deren Rutenbündeln
aber innerhalb der Stadt die Beile entfernt wurden. Hilfsbeamte der
Konsuln waren die zwei Quästoreu, deren Beruf nunmehr die
Kassenverwaltung wurde (aerarium publicum).
Falls eine Notlage des Staates die Vereinigung der höchsten Gewalt
in einer Hand erforderte, wurde ein Diktator ernannt. Seine Gewalt Diktator,
war unbeschränkt, doch lief sein Amt mit der Beendigung des ihm gewordenen
Auftrages ab und ging nicht über sechs Monate, die Dauer eines Sommer-
feldzugs, hinaus. Er ernannte seinen Gehilsen, den magister equitum.
Die kurze Zeitdauer und die Tilgung der Beamtengewalt haben zur
Folge gehabt, daß der Schwerpunkt der Staatsleitung mehr und mehr
an den Senat fiel. Seine Mitglieder waren lebenslänglich, und so Der Senat,
konnte er eine politische Tradition ausbilden, deren Befolgung wesentlich
zur Größe Roms beigetragen hat. Zwar wurde er, vermutlich erst später,
durch wohlhabende Plebejer ergänzt (conscripti) «— daher die Anrede
patres (et) conscripti —, blieb aber gleichwohl vorwiegend eine Ver-
tretung des Patriziats. Er übte aus die Volksversammlung einen ent¬
scheidenden Einfluß aus und war mit Erfolg bestrebt, die Beamten zu
seinen Werkzeugen zu machen.
Die Volksversammlung (Eenturiatkomitien) übte die wesent-
liehen Rechte der Beamtenwahl, der Gesetzgebung, der Entscheidung über
Krieg und Frieden aus und bildete das Berufungsgericht in Kapital-
Prozessen.1) In den Eenturiatkomitien wurde nur beschlossen, nicht de-
battiert. Versammlungen, in denen unter Vorsitz eines Beamten ver-
handelt wurde, hießen contiones. Gesetzesanträge hießen rogationes,
d. h. Anfragen an das Volk.
Die Eroberung der römischen Landschaft. Der gallische Brand.
§ 83. Die ersten Kriege der Republik. Porsena. Die Überlieferung
ist noch bis in die Mitte des vierten Jahrhunderts hinein äußerst unsicher
1) Lex Valeria de provocatione: Ne quis magistratus civem Romanum ad-
versus provocationem necaret neve verberaret.