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Poros (Paurusha), der als Vasall in seinem Reich gelassen 
wurde. Weiteres siegreiches Vordringen über den Hydraot es 
(Rawi) und Acesines (Dschunab) bis zum Hypbasis (Sut- 
ledsch), wo das Heer den Weitermarsch verweigert. Alexander 
muss sich zur Rückkehr entschliefsen. Zu Schiff zog er, das 
Heer zur Seite an den Ufern, den Hydaspes abwärts, be¬ 
siegte die Mallier und legte an der Stelle, wo*der Indus die 
Ströme des Pendjab aufnimmt, eine Stadt an. Nachdem er 
325 einen Teil des Heeres unter Krateros durch Arachosia 
und Drangiana zurückgesandt, erreichte er das Indusdelta und 
das Meer. , Im Spätsommer legte er, während die Flotte unter 
Ne arch os an der Küste hinfuhr, unter aufserordentlichen Be¬ 
schwerden den Weg durch die gedrosische Wüste zurück 
und gelangte im Winter durch Karamanien nach Persis. 
Die Flotte erreichte glücklich die Mündungen des Euphrat und 
Tigris. Der indische Ocean war dem Verkehr eröff¬ 
net. Rückkehr nach Susa 324. 
me Absicht, das ungeheure Reich durch Verschmelzung 
des Hellenentums mit orientalischem Wesen innerlich zu festi¬ 
gen, suchte Alexander vornehmlich durch Vermählung vieler 
Makedonier mit Perserinnen (324 grofse Vermählungsfeier 
zu Susa, er selbst erhebt neben der Roxane noch eine Toch¬ 
ter des Dareios zu seiner Gemahlin) und durch Aufnahme 
zahlreicher Perser in das makedonische Heer (darüber Aufstand 
der Veteranen in Ojgis am Tigris, die mit Krateros in die 
Heimat entlassen werden‘)‘~~Ztr erreichen. Nach Unterwerfung 
der Kossäer und anderer Gebirgsvölker schlug der König seine 
Residenz in Babylon auf. Mit grofsartigen Mafsregeln zur 
Organisierung des Reichs und zur Belebung des Handels und 
Verkehrs, auch mit weittragenden Entdeckungs- und Erobe¬ 
rungsplänen (Umschifl'ung Arabiens, Erforschung des kaspischen 
Meeres) beschäftigt, ward er am 11. (oder 13.) Juni 323 von 
einem tödtlichen Fieber zu Babylon hinweggerafft. 
II. Vom Tode Alexanders d. Gr. bis zur Unterwerfung 
Griechenlands unter die römische Herrschaft. 
A. Die Kämpfe der Diadochen 323 — 283. 
§ 105. Alexanders grofses Reich konnte keinen Bestand 
haben, weil er keinen unbestreitbaren Erben hinterliefs (ein 
unehelicher lOjähriger Sohn Herakles; ein Sohn der Roxane, 
Alexander, erst 3 Monate nach Alexanders d. Gr. Tod gebo¬ 
ren; ein geistesschwacher Bruder Philipp Arrhidäos), und weil 
die verschiedenen Nationalitäten des Reichs noch durchaus nicht 
zu einer Einheit verschmolzen waren. 
Während in Griechenland Athen an der Spitze eines 
Freiheitsbundes 323 den (sog. lamischen) Krieg eröffnete,
	        
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