Full text: Geschichte der Neuzeit (Abt. 3)

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Zeitalter der Revolution, 
Aber die Nationalversammlung schränkte die Rechte des Königs noch 
mehr ein, verbot ihm, sich von Paris zu entfernen, während die Gesell¬ 
schaft der Jakobiner sich über ganz Frankreich verbreitete, indem sie 
überall Zweigvereine gründete, die auf ein von Paris aus gegebenes 
Zeichen handelten. Der König willigte in alle Anträge der National- 
Versammlung, nur solchen Gesetzen verweigerte er seine Sanktion, durch 
welche unveräußerliche Rechte der Kirche vernichtet wurden. Sehr viele 
Priester sträubten sich ans demselben Grunde gegen die Beeidigung 
auf die Verfassnng, was besonders zur Aufhetzung des Volkes benutzt 
wurde, so daß Aufstände und Morde an der Tagesordnung waren. 
Da versuchte der König mit seiner Familie nach Metz zu entfliehen, 
wo der Marquis de Bonillö, ein entschlossener Soldat, befehligte, allein 
er wurde in St. Menehonld (20. Juni 1791) von dem Postmeister 
Drouet erkannt, von der Nationalgarde in Varennes angehalten und 
nach Paris zurückgebracht. Die Nationalversammlung dekretirte die 
Suspension des Königs, gab ihm jedoch seine Würde zurück, als er am 
14. September die endlich fertig gewordene Verfassung beschwor. Die 
Nationalversammlung löste sich am 30. September auf, nachdem sie 
Frankreich von Grund aus umgestaltet hatte, und machte der Gesetz- 
gebenden Versammlung Platz, deren Hauptaufgabe die Herstellung 
eines allgemeinen Gesetzbuchs sein sollte. 
Die Gesetzgebende Versammlung. (1. Hktoöer 1791 bis 20. September 1792.) 
Krieg gegen Österreich und Greußen. (1792.) 
§ 9. Die Gesetzgebende Versammlung bestand aus lauter ueuge- 
wählten Abgeordneten, denn die (konstituierende) Nationalversammlung 
hatte zum Schlüsse verordnet, daß keines ihrer Mitglieder in die Gesetz- 
gebende Versammlung gewählt werden dürfe. Die neue Versammlung 
teilte sich in drei Parteien: 1. die Konstitutiv nellen, mit Lafayette 
und Barnave an der Spitze, welche das Königtum und die Verfassung 
aufrecht halten wollten; 2. die Girondisten (Vergniaud, Condorcet, 
Pethion, Gensonne, Brifsot, Lanjninais, Barbaroux, Roland u. a.), so 
genannt, weil das Departement der Gironde die hervorragendsten Männer 
dieser Partei sandte; sie waren Republikaner, wollten aber die Re- 
publik nicht durch Aufstand und Blut herbeiführen, sondern glaubten, die 
Republik werde in Folge einer philosophischen Gesetzgebung, Verwaltung 
und Erziehung von selbst kommen und gleichsam wie eine reife Frucht 
der Nation in den Schoß fallen; 3. die Bergmänner, so genannt, 
weil sie in dem Versammlungssaale die oberen Sitze auf der linken Seite 
einnahmen; sie waren wütende Feinde des Königtums und der Kirche 
und entschlossen, die Republik auf dem kürzesten Wege, nämlich durch
	        
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