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Von der Reformation bis zum westfälischen Frieden.
geschieden war. Noch schroffer zeigte sich die religiöse Trennung im täg-
lichen Leben; so lud z. B. der Kaiser in Augsburg die protestantischen
Fürsten zur gemeinschaftlichen Feier des Fronleichnamsfestes ein, erhielt
aber zur Antwort: „sie wollen dergleichen gottlose, ungereimte menschliche
Anordnungen keineswegs befolgen, halten vielmehr dafür, dieselben abzu-
schaffen und zu vertilgen, damit nicht die gesunden und reinen Glieder
der Kirche mit eben dem schädlichen und tottichen Gifte angesteckt würden."
Der Kaiser ließ durch eine Kommission von Theologen eine Wider-
legung (Confutatio) der Augsburger Konfession ausarbeiten und vorlesen,
worauf am 19. November der Reichstagsabschied (Beschluß der Mehrheit)
erfolgte: das Bekenntniß der Protestanten ist angehört und gehörig wider-
legt worden; sie erhalten bis 15. April des kommenden Jahres Zeit, sich
mit der Kirche wieder zu vereinigen; ein allgemeines Konzil wird über
alle streitigen Artikel uud Klagen entscheiden; unterdessen sollen die Katho¬
liken nirgends unterdrückt, die Sakramentierer und Wiedertäufer aber
gemeinschaftlich verfolgt werden.
Die Protestanten fügten sich diesem Reichstagsabschiede so wenig
als früher dem in Worms und Speyer ergangenen, und als der Kaiser
drohte, schloffen sie am 17. Februar 1531 zu Schmalkalden einen
förmlichen Bund, der aus sieben Fürsten, zwei Grafen und vieruud-
zwanzig Reichsstädten bestand; als Bundeshäupter wurden der Kurfürst
von Sachsen und der Landgraf von Heffen anerkannt. Dessen-
ungeachtet unternahm weder Karl V., noch sein Bruder Ferdinand, der
1530 zum römischen Könige, d. h. zum Stellvertreter und Nachfolger
des Kaisers erwählt worden war, etwas gegen die Protestanten; denn
diese durften auf Frankreich zählen, von Osten her bedrohte der Sultan
So lim an die österreichischen Länder, und die katholischen Reichsstände
selbst wünschten nicht, daß der Kaiser die protestantischen unterwerfe,
denn sie fürchteten die Wiederherstellung der Kaisermacht weit mehr als
die Reformation. Daher schloß Karl V. mit den Protestanten 1532
den Nürnberger Religions-Frieden, in welchem beide Teile gelobten,
sich jedes Angriffes zu enthalten und ein allgemeines Konzil abzuwarten.
Die Reformation in der Schweiz.
(1519-1531.)
Die Hidsgenoffenschaft seit 1477.
§ 13. Die schweizerische Eids gen ossenschaft bestand zu jener
Zeit aus dreizehn Ständen (Orten, Kantonen), nämlich: Uri, Schwyz,
Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug, Glarus, Bern, Freiburg, Solothurn,
Basel, Schaffhausen und Appenzell. Diese hatten mit völlig gleichen