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erbittert durch den Beistand, den römische Gesandte der Stadt
Clnsium wider sie geleistet hatten, unter Brennus (ihrem Heer-
könige) gegen Rom. Sie siegten 390 am Flüßchen Allia (18. Juli
dies Alliensis), nahmen Rom ein uud verbrannten die verlassene
Stadt mit Ausnahme des Capitols, das durch M. Manlius (die
Gänse) gerettet wurde. Ihr Abzug mußte von den Römern mit
Geld („Wehe den Besiegten") erkauft werden; nach einer späteren
Sage soll der aus der Verbannung als Diktator zurückgekehrte
Camillus den schimpflichen Vertrag vernichtet und die Feinde
vertrieben haben. Camillus wurde „der zweite Gründer" Roms, in-
dem er sich der Auswanderung des Volkes nach Veji widersetzte.
Manlius (der den Namen Capitoliuus erhalten hatte) wurde,
des Strebens nach der Königsherrschaft beschuldigt, vom tarpejischen
Felsen herabgestürzt.
§ 41.
Die lieinischen Gesetze 366,
Der lange Hader zwischen den Patriziern und Plebejern
wurde endlich beigelegt durch die Gesetze, welche auf den Vorschlag
der Volkstribunen L. Sextius und C. Lieinins Stolo nach
zehnjährigem Kampfe angenommen wurden. Es wurde festgesetzt:
1. daß zur Erleichterung der Schuldner die gezahlten Zinsen
vom Kapital abgezogen werden;
2. daß jeder römische Bürger Anteil an dem Gemeindeland
(ager publicus) haben, keiner aber mehr als 500 Morgen (Jugern)
desselben besitzen sollte;
3. daß jedesmal einer der beiden Konsuln aus den Plebejern
gewählt werden sollte. Die Rechtspflege wurde von dem Kon-
sulate getrennt, und für dieselbe ein patrizischer Prätor bestellt.
Von nun an begannen die beiden Stände als gleich berechtigte Teile
des Staates nebeneinander zu bestehen und immer mehr mit einander zu
verschmelzen. Der alte Camillus baute einen Tempel der Göttin Ein--
tracht. Sextius wurde der erste plebejische Konsul 366, und
bis zum Jahre 300 erlangten die Plebejer die Zulassung
zu allen obrigkeitlichen Würden, mit Einschluß der Priesterämter.
Die vorzüglichsten ordentlichen Staatsbeamten waren:
/1. Die beiden Konsuln (denen 12 Lictoren die Fasces vorantrugen).
Sie beriefen den Senat, in welchem sie den Vorsitz führten, und befehligten
das Heer. (Die Kriegstribunen hörten seit 365 auf.)