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2. Um der Geldnot abzuhelfen, ergriffen Ludwigs Finanz-
minister nach einander verschiedene Maßregeln, die jedoch ver-
geblich waren (Notabeluversammlung 1787). Da ließ der König
auf Neckers Rat die (seit 175 Jahren nicht mehr berufenen)
Reichsstände 1789 (5. Mai) in Versailles zusammentreten. Als
nun die beiden höheren Stände (Geistlichkeit und Adel, je 300
Mitglieder) nicht gemeinsam mit dem dritten Stande (den Ab-
geordneten des Bürgerstandes, 600 Mitglieder), beraten wollten,
erklärte sich der dritte Stand (auf Antrag des Abbe Siey 6 s)
als Nationalversammlung (17. Juni), welche der redegewaltige
Mirabeau zu dem Beschlüsse bewog, nicht auseinander zu gehen,
bis sie dem Staate eine Verfassung (Konstitution) gegeben hätte.
Das war der Ansang der Revolution.
§ 122.
Die konstituierende und die gesetzgebende National-
Versammlung 1789—1792.
1. Durch diese Vorgänge und die zunehmende Gärung im
Volke beunruhigt, ordnete der Hof die Zusammenziehung von
Truppen in der Nähe von Versailles an; Necker wurde entlassen.
Dies rief, trotz der Errichtung der Nationalgarde unter
Lafayette, in Paris den ersten blutigen Ausstand der Revolution
hervor: Zerstörung der Bastille 14. Juli. Der König, von allen
verlassen, mußte sich in das Geschehene fügen und den Necker
zurückrufen. In den Provinzen kam es zu wütenden Angriffen
der Bauern auf ihre Gutsherren, die deshalb ins Ausland zu
flüchten begannen (Emigranten, unter denen des Königs jüngerer
Bruder, Graf Artois). Unterdessen schaffte die Nationalver-
sammlnng (in der Nacht des 4—5. August) alle feudalen Vor-
rechte des Adels und der Geistlichkeit ab und stellte (auf Lafayettes
Antrag) die Erklärung der Menschenrechte aus; die königliche
Macht beschränkte sie anss äußerste. Um aber den König ganz
in ihre Gewalt zu bringen, reizte die Umsturzpartei (Herzog von
Orleans) den durch Brotmangel erbitterten Pariser Pöbel (die
Fischweiber) auf, durch einen Zug nach Versailles (5. und