158 Handel und Gewerbfleiß. §. 36.
die reichen Gemäldegalerien in Dresden, München, Berlin, Wien,
die vielen Privatsammlungen und die allenthalben entstandenen Kunst-
vereine, nicht wenig aber auch die Leichtigkeit der Vervielfältigung
der Kunstwerke durch die Erfindung des Steindrucks (Sennefelder in
München), des (von Heath in England erfundenen) Stahlstichs und
der Photographie (durch Talbot).
7. Handel und Gewerbfleiß. Die Umgestaltung des Welt-
Handels in Folge der Entdeckung Amerika's und der Auffindung des
Seeweges nach Indien blieb auch für Deutschland nicht ohne Rück-
Wirkung, indem der deutsch-italienische Welthandel an Portugal und
Spanien überging. Die deutsche Hansa hatte im Auslande allmählich
ihre Privilegien verloren und löste sich (1630) bis auf 3 Städte
auf. Der 30jährige Krieg vernichtete den deutschen Handel und
Gewerbfleiß vollends auf längere Zeit, deshalb nahm die Einfuhr
ausländischer Natur- und Kunstprodukte immer mehr zu, wodurch sich
vorzüglich diejenigen Städte hoben, welche den Verkehr mit dem
westlichen Europa betrieben, wie Hamburg und Bremen, und die
Meßplätze, wie Franksurt, Leipzig und Braunschweig. Einzelne Maß-
regeln der Regierungen (wie Friedrich's II. und Joseph's II.) reichten
nicht hin, der deutschen Industrie einen neuen Ausschwung zu geben,
um so weniger als gleichzeitig England in Folge der Erfindung von
Spinnmaschinen und der Verbesserung der Dampfmaschinen anfing,
Europa mit wohlfeilen Mannfactnren zu überschwemmen. Erst durch
die Anwendung gleicher Kräfte auf dem Continente gelangte der in-
ländische Gewerbfleiß zu neuem Aufblühen. Daneben erhielt der
Staatspapier- und Mienhandel eine nie gekannte Bedeutung und
artete zum Theil in Schwindelei aus.
Wesentliche Beförderungsmittel des Handels waren:
a) die Erleichterung der Communication durch Anlage und Verbesse-
rung von Land- und Wasserstraßen (der Ludwigscanal zwischen Main
und Donau), durch Fluß- und Seedampfschiffe (seit 1825), Eisen¬
bahnen (seit 1837), Telegraphen, Verbesserung und Ausdehnung des
Postwesens u. s. w., b) Handelsverträge, c) freie Schifffahrt auf den
deutschen Strömen, d) Vereinigung der meisten und zuletzt (1868)
aller deutschen Staaten zu einem allgemeinen Zollvereine.