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Hannibal und der zweite punische Stieg.
einen Auge erblindete. Am Xrafimetter See lockte er den Konsul
Flaminius an einem nebligen Apriltag in einen Hinterhalt. Fast
wehrlos wurden die Römer von den Puniern, die plötzlich auf
allen Seiten hervorstürzten, niedergemacht. Der Konsul selbst fand
kämpfend den Tod. Was nicht fiel, wurde gefangen genommen.
Noch nie feit der Gallierzeit war Rom in so großer Not ge-
wesen. Darum beschloß man, einen Diktator zu ernennen, und
übertrug diese Würde dem bejahrten, erfahrenen Quintus Fabius
Maximus; wegen feiner vorsichtigen Kriegführung erhielt er später
den Beinamen der „Zauderer" (EuncMor). Er sollte Rom
gegen Hannibal decken. Der kluge punische Feldherr vermied
jedoch einen Angriff auf die wohlverteidigte Stadt und wandte
sich auf Umwegen südlich nach Kampanien. Vergebens bemühte
er sich hier, den Fabius zu einer Schlacht zu verlocken. Der durch
das Schicksal seiner Vorgänger gewitzigte Römer wich ihm beständig
aus, verlor ihn aber auch nie aus den Augen. Vielmehr brachte
er selber den Punier in einem Gebirgspaß in eine arge Klemme.
An einer Stelle, wo der Weg einerseits durch einen Fluß, ander-
seits durch steile Bergabhänge eingeengt war, ließ er eine Abteilung
von 4000 Mann zum Empfang der Feinde lagern. Das Haupt-
Heer bezog auf den Höhen eine feste Stellung. Aber Hannibal
war feinem Gegner an Lift überlegen. Er ließ in der Nacht
einige tausend Ochsen mit brennenden Reisigbündeln an den
Hörnern gegen die Höhen jagen. Infolge davon glaubte die Ab-
teilung im Engpaß, das Hauptheer werde angegriffen, uud eilte
aufwärts zu Hülfe. Inzwischen führte Hannibal fein Heer über
die gefährdete Stelle.
Im Jahr 216 schickte der Senat acht Legionen unter den
beiden Konsuln Terentius Varro und Ämilius Paullus
gegen den Feind. Diese hatten den Austrag, mit ihrer Übermacht
möglichst bald eine Entscheidungsschlacht zu liefern. In der That
bot Varro in der Nähe von (Fanttä, auf dem rechten Ufer des
Ausidus, eine Schlacht an, und Hannibal griff alsbald zu.
Wiederum erlitten die Römer eine furchtbare Niederlage. An