Lykurg.
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kommen der dorischen Eroberer des Landes, deren Familienzahl
auf 9000 angegeben wird.
Weniger günstig war die Lage der weit zahlreicheren Periöken.
Sie waren die Nachkommen der vordorischen Städtebevölkerung und
besaßen zwar keine bürgerlichen Rechte, waren aber persönlich frei
und durften als Schwerbewaffnete im Heer dienen.
Am schlimmsten stellte sich die große Masse der Bevölkerung,
die Heloten. Sie waren die Nachkommen derjenigen Bevölkerung,
die im Kampf gegen die fremden Eroberer Besitz und Freiheit
eingebüßt hatten. Sie galten als Leibeigene des Staates und
wurden von diesem den einzelnen Spartiatensamilien zur Dienst-
leistnng zugewiesen.
b) Die Landaufteilung: Den gesamten Landbesitz des
dorischen Herrenstandes in der fruchtbaren Eurötasebeue verteilte
Lykurg in annähernd gleichen Losen unter die 9000, Spartiaten¬
samilien. Diese Güter durften jedoch nicht durch Kauf oder
Schenkung veräußert werden, und wenn eine Spartiatenfamilie
ausstarb, so fiel ihr Anteil an den Staat zurück. Die Bebauung
besorgte der Spartiate nicht selbst, sondern er übertrug sie gegen
Entrichtung gesetzlich bestimmter Abgaben vom Erträgnis seinen
Heloten.
c) Die Regierung: An der Spitze der Regierung standen
die beiden Könige. Neben ihnen kam allmählich die je auf ein
Jahr gewählte Behörde der fünf Ephören (= Aufseher) auf, die
an Einfluß bald das Königtum übertraf.
Die Könige hatten vor allem den Oberbefehl über das Heer.
Außerdem führten sie den Vorsitz in dem aus 28 weiteren Mit-
gliedern bestehenden Staatsrat, dem Rat der Alten oder der
Gerusla. Dieser hatte über alle Angelegenheiten des Staates zu
beraten und vorläufig Beschluß zu fassen. Er bestand aus er-
sahrenen, vom Volk erwählten Männern, die das sechzigste Lebens-
jähr überschritten haben mußten.