Full text: Die Neuzeit bis zum Tode Friedrichs des Großen (H. 3)

C. Die Zeit Friedrichs des Großen. 
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im Nachteil waren, erklärten sie sich im folgenden Jahre für frei und 
unabhängig (1776). Den Oberbefehl über ihr Heer führte Georg D0CJ am««" 
Washington, ein Pflanzer aus Virginia, der sich im Kriege gegenei"arrcunn0£* 
Frankreich als englischer Offizier ausgebildet hatte. Benjamin Franklin, hsngig"??«, 
der Erfinder des Blitzableiters, war als kluger Unterhändler tätig. Er 
fuhr nach Europa und schloß mit Frankreich ein Bündnis, dem auch 
Spanien beitrat. Nun wurde der Krieg allgemeiner; England kämpfte 
nicht nur um seine Vorherrschaft in Nordamerika, sondern auch um seine 
Obmacht zur See. Aber überall behielt es die Oberhand, auch in Amerika, 
bis Washington, von einem französischen Hilfsheer unterstützt, ein englisches 
Heer bei Aorktown in Virginia einschloß und zur Übergabe zwang (1781). 
Das brach den Kriegswillen Englands, und genau zwanzig Jahre nach 
dem Pariser Frieden erkannte es im Frieden zu Versailles die Unab- 
hängigkeit der „Vereinigten Staaten von Amerika" an (1783). 
Die Vereinigten Staaten, in der Ordnung ihrer inneren Angelegen- 
heitert selbständig unter Gouverneuren, bilden eine Bundesrepublik. 
An ihrer Spitze steht, ans vier Jahre gewählt, der Präsident als Inhaber 
der vollziehenden Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt übt der Kongreß 
aus. Dieser besteht aus zwei Häusern, dem Senat, in den jeder Staat 
zwei Mitglieder seiner gesetzgebenden Körperschaft entsendet, und dem 
Repräsentantenhaus, das aus der Wahl des Volkes hervorgeht. Der 
erste Präsident des neuen Staatswesens war der edle Washington, nach 
dem die Bundeshauptstadt benannt wurde. Im Laufe des 19. Jahrhunderts 
hat sich die „Union" vom Atlantischen bis zum Stillen Ozean ausgedehnt; 
heute flattert das Sternenbanner über einem Gebiet, das der Größe Europas 
fast gleichkommt. 
Friedrich der Große war der erste Herrscher, der die Unabhängigkeit 
der Vereinigten Staaten anerkannte und mit ihnen einen Freundschafts¬ 
und Handelsvertrag schloß. Mit England, das ihn im Siebenjährigen 
Kriege so schmählich verlassen hatte, war er nicht wieder auf freundlichen 
Fuß gekommen; auch war sein Verhältnis zu Frankreich und, wie sich 
gezeigt hat, zu Österreich gespannt geblieben. Dagegen hatte er gute 
Beziehungen zu Rußland unterhalten. 
5. Friedrich der Große als Landesvater. 
Wesen seiner Regierung. Friedrich schaltete und waltete als § 109. 
unumschränkter Selbstherrscher. Aber geläutert durch bie Lehren der Auf¬ 
klärung, übte er seine Unumschränktheit nicht nur als ein persönliches 
Recht, sondern empfand sie auch als unbedingte persönliche Pflicht. Im 
Gegensatz zu Ludwig XIV. war er von der Erkenntnis durchdrungen, 
daß er um des Volkes willen da sei, nicht das Volk um seinetwillen. 
Schon als Kronprinz hatte er den Fürsten als den ersten Diener des 
Staates bezeichnet, als König erklärte er seinen Ministem, daß er als 
seine Sorge nur das betrachte, „was zur Erleichterung und zum Glück
	        
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