C. Die Zeit Friedrichs des Großen.
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im Nachteil waren, erklärten sie sich im folgenden Jahre für frei und
unabhängig (1776). Den Oberbefehl über ihr Heer führte Georg D0CJ am««"
Washington, ein Pflanzer aus Virginia, der sich im Kriege gegenei"arrcunn0£*
Frankreich als englischer Offizier ausgebildet hatte. Benjamin Franklin, hsngig"??«,
der Erfinder des Blitzableiters, war als kluger Unterhändler tätig. Er
fuhr nach Europa und schloß mit Frankreich ein Bündnis, dem auch
Spanien beitrat. Nun wurde der Krieg allgemeiner; England kämpfte
nicht nur um seine Vorherrschaft in Nordamerika, sondern auch um seine
Obmacht zur See. Aber überall behielt es die Oberhand, auch in Amerika,
bis Washington, von einem französischen Hilfsheer unterstützt, ein englisches
Heer bei Aorktown in Virginia einschloß und zur Übergabe zwang (1781).
Das brach den Kriegswillen Englands, und genau zwanzig Jahre nach
dem Pariser Frieden erkannte es im Frieden zu Versailles die Unab-
hängigkeit der „Vereinigten Staaten von Amerika" an (1783).
Die Vereinigten Staaten, in der Ordnung ihrer inneren Angelegen-
heitert selbständig unter Gouverneuren, bilden eine Bundesrepublik.
An ihrer Spitze steht, ans vier Jahre gewählt, der Präsident als Inhaber
der vollziehenden Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt übt der Kongreß
aus. Dieser besteht aus zwei Häusern, dem Senat, in den jeder Staat
zwei Mitglieder seiner gesetzgebenden Körperschaft entsendet, und dem
Repräsentantenhaus, das aus der Wahl des Volkes hervorgeht. Der
erste Präsident des neuen Staatswesens war der edle Washington, nach
dem die Bundeshauptstadt benannt wurde. Im Laufe des 19. Jahrhunderts
hat sich die „Union" vom Atlantischen bis zum Stillen Ozean ausgedehnt;
heute flattert das Sternenbanner über einem Gebiet, das der Größe Europas
fast gleichkommt.
Friedrich der Große war der erste Herrscher, der die Unabhängigkeit
der Vereinigten Staaten anerkannte und mit ihnen einen Freundschafts¬
und Handelsvertrag schloß. Mit England, das ihn im Siebenjährigen
Kriege so schmählich verlassen hatte, war er nicht wieder auf freundlichen
Fuß gekommen; auch war sein Verhältnis zu Frankreich und, wie sich
gezeigt hat, zu Österreich gespannt geblieben. Dagegen hatte er gute
Beziehungen zu Rußland unterhalten.
5. Friedrich der Große als Landesvater.
Wesen seiner Regierung. Friedrich schaltete und waltete als § 109.
unumschränkter Selbstherrscher. Aber geläutert durch bie Lehren der Auf¬
klärung, übte er seine Unumschränktheit nicht nur als ein persönliches
Recht, sondern empfand sie auch als unbedingte persönliche Pflicht. Im
Gegensatz zu Ludwig XIV. war er von der Erkenntnis durchdrungen,
daß er um des Volkes willen da sei, nicht das Volk um seinetwillen.
Schon als Kronprinz hatte er den Fürsten als den ersten Diener des
Staates bezeichnet, als König erklärte er seinen Ministem, daß er als
seine Sorge nur das betrachte, „was zur Erleichterung und zum Glück