Erster Zeitraum.
Oos Zeitalter der Reformation und Gegenreformation.
Erster Abschnitt.
Das Reformationszeitalter. (Bis *556.)
§ I. Martin Luther und sein Werk bis zum Jahre 1521.
1. Martin Luthers Lebensgang bis zum 51. Oktober 1517. Die 95 Thesen.
Martin Luther wurde am 10. November 1483 zu Eisleben als Sohn des
aus Möhra gebürtigen Serghauers, späteren Mansfelder Schmelzofenbesitzers und
Ratsherrn Hans Luther geboren. Er besuchte die Volksschule zu Mansfeld,
die Lateinschulen zu Magdeburg und Eisenach (Zrau Cotta) und bezog 1501
die Universität Erfurt, um Rechtswissenschaft zu studieren.
Durch den plötzlichen Tod eines Zreundes und durch einen in seiner Nähe
einschlagenden Blitz an sein eigenes Ende gemahnt, in banger Sorge um sein
Seelenheil, gab er 1505 nach wohlbestandenem Magisterexamen gegen den Willen
seines Vaters das juristische Studium auf und trat als INönch in das Augustiner-
kloster zu Erfurt ein. Dort unterzog er sich mit Hingebung seinen mönchischen
Pflichten und litt schwer unter Gewissenskämpfen und Zweifeln an der Richtig-
keit der damaligen Lehre von der Rechtfertigung. Sein vorgesetzter und väterlicher
Zreund Johann von Staupitz gab ihm die tröstliche Gewißheit von Gottes Barm-
Herzigkeit und Gnade gegenüber dem Sünder, der Buße tut.
1507 erfolgte seine weihe zum Priester, im nächsten Jahre auf Staupitzens
Vorschlag seine Berufung zum Professor an der neugegründeten Universität
Wittenberg.
Im Jahre 1511 unternahm er in Angelegenheiten seines Grdens eine Heise
nach Rom, bemerkte zu seinem großen Schmerze, daß dort noch schlimmere ITltß-
stände in der Kirche herrschten als in Deutschland, widmete sich nach seiner Rück-
kehr mit Hingebung seinem Amte als Pfarrer an der Schloßkirche zu Witten-
berg und wurde Doktor der Theologie.
Dgl. fllbert Richter a. a. 5.142, flus Luthers Leben von 1483 bis 1517.
Das schamlose Auftreten des im Dienste des Erzbischofs Albrecht von
Mainz stehenden Ablaßkrämers Tetzel nötigte ihn zum öffentlichen Wider-
spruch gegen die Kirchenlehre vom Ablaß. Um die im Volke sich einnistende An-
ficht zu bekämpfen, daß jede Sünde für Geld ohne Buße vergeben wer-