Gebrauch — vollständiger Gottesdienst mit Choral, Liturgie, Predigt
und Segen.
In der Predigt, die der Hof- und Garnisonprediger Rogge hielt,
wurden folgende Gedanken besonders hervorgehoben: „Gottes Wille ist
es, der wunderbar und gnaden¬
reich in unserer Geschichte sich ver¬
zeichnet findet. Eine 170jährige
Vergangenheit des preußischen
Königreichs liegt hinter uns, eine
Zeit, in der, durch gottgegebene
Anlagen geweckt, durch gottgesandte
Prüfungen gestärkt, Fürsten der
seltensten Art und der mannig¬
fachsten Kraft ein kleines Land zum
Segen des ganzen Deutschlands
in eine große Völkermacht umge¬
wandelt haben; jetzt ein Fürst,
SC eiserne Zucht des ehrbaren Fleißes
M und des strengen Rechtsgefühles
M im Herzen — dann ein anderer
M voll Kühnheit des hohen Willens
¡Ü —: dann ein anderer voll Treue
|S des Ausharrens in den Bedräng-
|§' nissen schwerer Tage; alle voll von
C Selbstvergessen und Verleugnen
ihrer selbst, voll Gewissenhaftigkeit
in der Sorge um das Vaterland,
Friedrich Fra»? II., Sroßl,cr?og von Mecklenburg- um den Wohlstand, die Kraft und
Schwerin, Lommandeur des XIII. Xrmcccorps. Bildung des Volkes. Wir bekennen
uns froh des Dankes, den wir dem
Ewigen schulden, wir Angehörige des Volkes, das Gott so gesegnet hat.
Der Herr segne das Reich, seine Fürsten, seine Stämme! er befestige sie
in dem Bande der Eintracht und Treue!"
Nachdem der Segen gesprochen war, gieng der König von Preußen
auf die Erhöhung der rechten Seite, stellte sich vor die Fahnen und ver¬
kündete mit lauter Stimme, die darüber ausgestellte Urkunde vorlesend,
die Wiederherstellung des deutschen Kaiserreichs. . f
Der Bundeskanzler Graf von Bismarck empfieng darauf den Beseht,
die Proclamation, welche der Kais^an das deutsche Volk gerichtet, zu
lesen: „Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen, —
nachdem die deutschen Fürsten und freien Städte den einmüthlgen Rus
an Uns gerichtet haben, mit Herstellung des deutschen Reiches dre seit
mehr denn 60 Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu
übernehmen, und nachdem in der Verfassung des deutschen Bundes me
entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir
es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem
Rufe der verbündeten deutschen Fürsten und freien Städte Folge zu leisten
und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden Wir um