104 IV. Vom Vertrag zu Verdun bis zum Ende des Interregnums.
überhaupt nicht sehen. Keiner von ihnen sorgte für des Reiches Wohl¬
fahrt. Es war nun natürlich, daß unter solchen Umständen die ärgste
Verwirrung einriß. Recht und Gesetz lagen darnieder, und es herrschte
Faustrecht, nur die rohe Gewalt, das Recht des Stärkeren, die Faust (Faustrecht).
Am meisten machte sich diese Entartung im Ritterstand geltend. Die
Ritter gedachten nicht mehr der idealen Aufgaben, zu deren Erfüllung
sie sich früher verpflichteten; sie wurden zu wilden Raubrittern
indem sie von ihren Burgen Herabstiegen und ungestraft die beladenen
Wagen der Kaufleute überfielen und plünderten. Es war kein Richter
mehr auf Erden. Das war die kaiserlose, die schreckliche Zeit.
Die Hohenstaufen.
Friedrich v. Staufen,
1080 Hrz. n. Schwaben.
Friedrich, 1. Konrad III. 1138—1152.
Hrz. v. Schwaben.
2. Friedrich I. Barbarossa 1152—1190.
3. Heinrich VI. 4. Philipp v. Schwaben
1190-1197. 1198—1208.
I
5. Friedrich II. 1215—1250.
Heinrich 6. Konrad TI. Manfred f 1266 bei Beneven?.
1250—1254.
I
Konradin f 1268.
E, Kiiyrrische Geschichte: Uan der Wiederherstellung
des Imtjmschrti Herzogtums bis M I, Haupt¬
leitung Knyerns, 911—1255.
(Fortsetzung zu § 23.)
§ 39.
Die Luitpoldinger 911—947. Die Beamten¬
herzoge 947—1070. Die Welfen 1070—1180
tfche^robinä 1- Nach dem Sturze des Agilolfingers Tassilo II. (§ 23, 2)
843-9H. wurde Bayern, das damals Ober- und Niederbayern, den Nordgau
(Oberpfalz), die Ostmark, Steiermark, Kärnten und Tirol umfaßte,
eine Provinz des Frankenreiches. Es blieb eine solche bis
zum Vertrag zu Verdun (843). In diesem kam es zum Reiche
Ludwigs des Deutschen, wurde also eine deutsche Provinz. Die
deutschen Karolinger (Ludwig der Deutsche, Karl der Dicke, Arnulf,