Full text: Bilder aus der Geschichte der Provinz Westfalen

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IV. Aus dem Herzogtum Westfalen. 
Heldengestalt von männlicher Schönheit, ausgezeichnet durch scharfen 
Verstand und tatkräftige Entschlossenheit. Sein äußeres Auftreten 
war ehrfurchtgebietend; von seiner Leutseligkeit wurde jeder hin¬ 
gerissen, der sich ihm nahte, seine Beredsamkeit war unwiderstehlich. 
Unverdrossen arbeitete er für das Wohl seines Landes und gab 
allen Untertanen ein leuchtendes Beispiel rastloser Tätigkeit und 
gewissenhafter Pflichterfüllung. Darum blühten unter seiner Regie¬ 
rung die Städte und Dörfer seines Landes. Bald hochangesehen, 
wurde er Reichsverweser, als Kaiser Friedrich II. in Italien weilte. 
Mit großer Tatkraft suchte Engelbert die Herzogsgewalt in seinen 
westfälischen Ländern zur Anerkennung zu bringen. Häufig erschien 
er hier, hielt Kirchenversammlungen ab, saß als Herzog zu Gericht, 
umgeben von den Grafen, Bischöfen und Äbten des Landes, hielt 
mit kräftiger Hand den Landfrieden aufrecht, so daß der Handels¬ 
mann sicher seine Straße ziehen konnte, und begünstigte die heilige 
Feme unter seiner Oberhoheit. 
Durch diese Bestrebungen erwuchsen ihm schon manche Gegner, 
besonders, da seine Tatkraft oft in Herrschsucht und übergroße 
Strenge ausartete. Vornehmlich nahm er sich natürlich der Kirchen 
und ihrer Stiftungen an und suchte sie vor den Bedrückungen und 
eigennützigen Bedrängungen ihrer Vögte1) zu schützen. Namentlich 
die Abtei Essen hatte unter den Übergriffen ihres Vogtes, des 
rohen und gewalttätigen Grafen Friedrich von Isenburg, der auf 
der starken und stolzen Isenburg an der Ruhr bei Hattingen hauste, 
viel zu leiden. Den Ermahnungen seines Verwandten und Landes¬ 
herrn Engelbert setzte er hartnäckigen Trotz entgegen und verbat sich 
die Eingriffe in feine ererbten Rechte. Er glaubte auch, daß der 
Erzbifchof nie ernstlich mit ihm ins Gericht gehen würde. Aus viel¬ 
fache Beschwerden befahlen nun Papst Honorius III. und Kaiser 
Friedrich II. dem Erzbischof, dem eigenmächtigen Schalten und Walten 
des Jfenburgers über die Stiftsgüter endlich gründlich Einhalt zu 
tun. Dazutretende Familienstreitigkeiten und Aufhetzung von Ver¬ 
wandten machten den Jsenburger gegen den mahnenden Erzbischof 
immer aufsässiger und verstockter, und gegen das Ende des Jahres 
1225 gelangte der Streit zu einem blutigen Ausgange. 
b. Die Ermordung Engelberts. In den ersten Tagen des 
Novembers 1225 kam Engelbert nach Soest, um mit den dort ver¬ 
sammelten geistlichen und weltlichen Fürsten u. a. auch den Streit 
mit Friedrich von Isenburg zu einem gütlichen Ende zu führen. Ein 
*) Da den Geistlichen die Teilnahme am Blutgericht verboten war, wurden 
in weltlichen, besonders in gerichtlichen Sachen die Vögte mit der Vertretung 
des geistlichen Landesherrn (Bischofs) beauftragt. Sie wurden anfangs vom 
Könige bestellt, dann aber von den Klöstern frei gewählt. Die Vögte übten die 
gesamte Gerichtsbarkeit und die äußere Verwaltung der geistlichen Herrschaft aus, 
wodurch natürlich die Hoheitsrechte der geistlichen Herren beschränkt wurden. 
Diese führten deshalb seit dem 13. Jahrhundert einen ständigen Kampf mit ihren 
Vögten.
	        
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