25. Das Königreich Hannover.
1814.
1. Da nach der Auflösung des alten deutschen Reichs die Knrfürsten-
] würde keine Bedeutung mehr hatte, so wurde Hannover am 12. August 1814
I durch den Beschluß des Wiener Kongresse*T gum Königreich erhoben.
I Es trat als solches im folgenden Jahre dem Deutschen Bunde Bet.
j An Preußen gab es einige überelbische Gebiete ab, dafür erhielt es
das Fürstentum Hildesheim, Stadt und Gebiet Goslar, Ostfriesland,
, das hannoversche Eichsfeld, die Grafschaften Lingen und Plesse und
I das Gebiet des Petersstiftes zu Nörten. Das Fürstentum Osnabrück
* war schon 1803 an Hannover gekommen. Auf diese Weise war das
; Kern land des alten Herzogtums Sachsens größtenteils wieder zu einem
1 Ganzen vereinigt, und das neue Königreich zeigte die Grenze und
$ Größe, welche die Provinz Hannover noch heute hat.
2. Aber nur äußerlich bildete Hannover einen einheitlichen Staat.
' Im Innern hemmten selbst Zollschranken den Verkehr, und nur die
j Person des Königs, das Militärwesen, das oberste Gericht und die
I oberste Kammer gaben eine lockere Verbindung unter den einzelnen
I Fürstentümern, die noch immer ihre besondern Landstände, besondere
I Landtage, verbriefte Vorrechte und eigenes Abgabenwesen hatten. Um
die notwendige innere Einheit herzustellen, sandte König Georg III.
seinen jüngsten Sohn als Generalstatthalter nach Hannover. Unter
k seiner Leitung hob man die einzelnen Landstände auf und setzte einen
t allgemeinen Landtag oder die Ständeversammlung ein. Auch die
; einzelnen Landesregierungen wurden beseitigt und durch sechs Land- /1
I kosteten — Hannover, Lüneburg, Stade, Altrich, Osnabrück und'
i Hildesheim — und durch die Berghauptmannschaft Klausthal ersetzt.
: Die Landdrosteien bildeten nun die Mittelpunkte der gesamten Landes-
! Verwaltung, an deren Spitze das Ministerium des Innern stand. Dieses
j sorgte dafür, daß alle Regierungsvorschriften einheitlich erteilt und
ausgeführt wurden. Die einzelnen Ämter, von denen kleinere zu
einem großem zusammengelegt wurden, standen unter den Land-
z drosteien.
26. König Ernst August von Hannover.
1837.
I 1 Mit dem Jahre 1837 begann für Hannover eine neue Zeit.
Die Verbindung mit England hörte völlig auf, und Hannover erhielt in
| Ernst August seinen ersten selbständigen König. Er machte die Stadt
i Hannover wieder zu einer wirklichen Residenz, hielt daselbst seinen
feierlichen Einzug und sprach zu den Burgern: „Ich will Ihnen ein
I gerechter und gnädiger König sein"! Die Hannoveraner setzten große
! Hoffnungen auf ihren neuen König; aber zuerst schien es, als
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