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oder Wissenden (Vemenoti), gewöhnlich 7 an der Zahl, welche sich gegen¬
seitig an einer rätselhaften Losung (Strick, Stein, Gras, Grein) erkannten
und eidlich geloben mussten, die Einrichtungen der Feme auf das strengste
geheim zu halten. Die gerichtlichen Beweismittel waren die althergebrachten:
Zeugen, Urkunden, Eid und Eideshelfer. Der Ausspruch lautete immer auf
Tod durch den Strang, die altsächsische Strafe für Landfriedensbruch. Die
Vorladung zu diesem furchtbaren Gerichte geschah meistens heimlich, und
der Vorladebrief wurde oft dem Angeklagten zur Nachtzeit an die Thür
geheftet. Erschien dieser nach dreimaliger Vorladung nicht, so wurde er
verfemt, d. h. für vogelfrei erklärt und das Todesurteil konnte jederzeit,
wenn man seiner habhaft werden konnte, von den Wissenden an ihm voll¬
streckt werden. Die Feme nahm, obwohl ihr Sitz auf Westfalen (die rote
Erde) beschränkt war, eine Gerichtsbarkeit über alle Angehörigen des Reichs,
Frauen und Juden ausgenommen, in Anspruch und wagte es sogar Geistliche
vor ihren Richterstuhl zu laden. Bei ihrer unumschränkten Macht artete
sie natürlich bald aus und musste fallen, als die rechtlosen Zustände des
späteren Mittelalters geordneteren Verhältnissen Platz machten. Das letzte
Freigericht (zu Gemen in Westfalen) wurde erst 1811 förmlich aufgehoben;
der letzte Freigraf starb 1835. ^
Während so im Reiche der Grundsatz der Selbsthülfe immer
mehr Geltung gewann, schaltete Kaiser Wenzel in Böhmen mit
einer Härte und Grausamkeit, die mit den Jahren zu tyrannischer
Willkür ausartete. Seine niedrigen Gelderpressungen, wodurch
er den böhmischen Adel zwang, die an denselben verpfändeten
Krongüter ohne Ersatz herauszugeben, sein lässiges Einschreiten
bei einem Volksaufstande in Prag, in dem mehrere tausend Juden
erschlagen wurden, besonders aber sein grausames Verfahren
gegen den Priester Johann Nepomuk brachte ihn ganz um die
Achtung des Volkes.
Endlich zerfiel der Kaiser auch mit seinem eigenen Bruder
Sigmund, der ihn in Verbindung mit seinem Vetter Jobst von
Mähren in Prag überfiel, ihn gefangen nach Österreich brachte
und erst auf das Drängen der Kurfürsten wieder aus der Haft
entliess. Seinen letzten Halt verlor er, als sich auch die Kur¬
fürsten von ihm abwandten. Da er nämlich dem Johann
Galeazzo Visconti gegen eine Geldsumme die erbliche Herzogs¬
würde in Mailand verlieh und dadurch wichtige Kronrechte aufgab,
erschien er den Kurfürsten als ein ,unnützlicher Entgliederer des
Reiches4. Und als er im Vereine mit dem Könige von Frankreich
*) Seibertz, Zeitschr. für westfälische Altertumskunde. Neue Folge
VII., S. 125 ff.