Full text: Deutsche Geschichte vom Zeitalter der Reformation und Preußische Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen (T. 5)

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Zweiter Zeitraum von 1648 bis 1740. 
ii34 bi$ 1320. 1. Die Mark unter den Askaniern. Im Jahr 1134 belehnte 
Kai sei Lothar den am Ostrande des Harzes reichbegüterten Grafen 
Albrecht „den Bären" von Ballenstädt, einen Sproß des 
Mark Branden-Hauses der Askanier, deren Stammburg bei Asch erst eben stand, 
bürg mit der linkselbischen Nordmark. Zur Abwehr der häufig in sein 
Land einfallenden Slawen überschritt er den Grenzfluß, eroberte die 
Prignitz und gewann später durch geschickte Behandlung des kinder¬ 
losen Hevellerfürsten Pribislaw defsen Land zu beiden Seiten der 
Havel mit der Hauptstadt Brandenburg. Nach ihr erhielt die 
neu erworbene „Markgrafschaft" ihren Namen. Kirchen und Klöster 
wurden erbaut, die Bistümer Brandenburg und Havelberg 
wiederhergestellt, deutsche Bauern besonders aus den Niederlanden 
ins Land gerufen, die Sümpfe austrockneten und Wälder ausrodeten 
(der „Fläming"). — Albrechts Nachfolger verstanden es, wenn auch 
unter andauernder Anfeindung durch die benachbarten Pommern¬ 
herzöge und die Erzbischöfe von Magdeburg, das Ererbte 
festzuhalten und den Besitz ihres Hauses zu erweitern. Sie erwarben 
durch Kauf, Schwertesgewalt oder Vertrag die Landschaften um das 
heutige Berlin herum, die Ukermark und Teile der Lausitz, ja, sie 
faßten auch schon jenseits der Oder festen Fuß. Auch sonst traten sie 
in die Fußstapfen Albrechts des Bären. Das „Land jenseit der Oder" 
wurde später Neumark, das westelbische Land Altmark und das 
dazwischenliegende Mittelmark genannt. Deutsche Bauern vollen¬ 
deten mit dem Pfluge das Werk des Schwertes und der Verträge; 
ueue Städte wie Spandau, Frankfurt an der Oder, Prenz- 
l a n und Landsberg anderWarthe wurden gegründet. Die Wen¬ 
dendörfer Berlin am rechten Ufer der Spree und das gegenüber auf 
der Spreeinsel gelegene Kölln erhielten von den Markgrafen Jo¬ 
hann I. und Otto III. (ihr Doppelstandbild in der Siegesallee) um 
1240 das Stadtrecht. 1307 wurden die Verwaltungen beider Städte 
vereinigt. So bedeutend war bereits das Ansehen und die Macht der 
askanischev Markgrafen, daß sie zu den wenigen Fürsten des Reiches 
Kurfllrstenamt. gehörten, die als Kurfürsten die Königswahl vollzogen uud die „Erz¬ 
kämmererwürde" des Heiligen Römischen Reiches erhielten. 
Nach einer von den Brüdern Johann I. und Otto III. um die 
^an^dEeilun^ ^ 13. Jahrhunderts vorgenommenen Laudesteilung war die 
an ester ung. G^sthr vorhanden, daß die Mark bei einer so vielköpfigen Herrschaft 
in ihrer gedeihlichen Entwicklung gestört werden könnte. Aber schon 
fünfzig Jahre später stand die brandenburgische Linie der Askanier 
vor dem Aussterben. Der letzte askanische Gesamtherrscher und viel- 
G?oß?tt°3is> ^icht auch der bedeutendste Markgraf war Waldemar, der den ganzen 
Besitz des Markgrafengeschlechtes in seiner Hand vereinigte, so daß 
er zu den mächtigsten deutschen Fürsten jener Zeit gehörte. Da er
	        
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