Full text: Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes (Bd. 4, Abt. 1)

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eine Verfassung. In Sachsen wurde dem alternden Könige Anton 
der Prinz Friedrich August als Mitregent zurseite gestellt, und auch 
hier wurde eine Verfassung eingerichtet; und ähnlich ging es in anderen 
Staaten. Diese Unruhen brachten den sonst so untätigen Bundes¬ 
tag in Frankfurt wieder einmal zu einigen polizeilichen Verboten. 
Im Hambacher Fest (Hambach a. d. Hardt) 1832 machte sich die 
Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in kräftigen Reden 
Luft. Es waren hier nicht bloß deutsche, sondern auch ausländische, 
namentlich polnische und französische Abgesandte erschienen. Der 
Versuch, einen Volksaufstand in Frankfurt hervorzurufen — der 
sog. Frankfurter Putsch 1833 — verlief höchst kläglich. Er führte 
nur zu neuen Ministerkonferenzen in Wien (1834), zu ähnlichen 
Beschlüssen wie im Jahre 1819 zu Karlsbad (Centraluntersuchungs¬ 
kommission, Beaufsichtigung der Presse und der Hochschulen, Be¬ 
schränkung der Freiheiten der Landtage) und zu einer zweiten, inPreußen 
besonders heftigen Demagogenverfolgung, von der auch Fritz Reuter 
ereilt wurde. Wie wenig Schutz die deutsche Freiheit von dem 
Bundestage zu erwarten hatte, kam im Jahre 1837 zum Ausdruck: 
die Hannoveraner hatten 1833 unter dem Könige Wilhelm IV. 
ein Staatsgrundgesetz bekommen. Als Ernst August zur Regierung 
kam, mochte er, hauptsächlich seiner Privatinteressen wegen, um die 
Staatsdomänen wieder zu landesherrlichen zu machen, die Ver¬ 
fassung nicht anerkennen. Sieben Göttinger Gelehrte (die beiden 
Brüder Grimm, Gervinus, Dahlmann, Ewald, Weber, Albrecht) 
hatten den Mut, dem Fürsten zu erklären, daß sie sich in ihrem 
Gewissen an den auf die Verfassung geleisteten Eid gebunden fühlten. 
Sie mußten ihr Amt und z. T. auch das Land verlassen. Der 
Bundestag aber erklärte sich für nicht zuständig in dieser An¬ 
gelegenheit. Es war dieselbe Schlaffheit und Charakterlosigkeit, 
wie früher in der Sache der hessischen Domänenkäufer. Der 
hessische Kurfürst hatte bald nach feiner Rückkehr die unter Jörome 
geschehenen Domänenverkäufe wieder rückgängig machen wollen, 
indem er ohne Entschädigung die Inhaber dieser Domänen zur 
Rückerstattung derselben zwang. Auch bei diesem offenbaren Un¬ 
recht hatte die hohe Bundesversammlung nicht den Mut, den Kur- 
Preußen bis fürsten zu zwingen, von seinem Vorhaben abzulassen. — 
Friedrich Aus einem Gebiete wurde unter der Regierung Friedrich 
Wilhelms III. in Preußen doch ein außerordentlich wichtiger Schritt
	        
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