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Verdienste, beträgt bei einem Jahreseinkommen von 350 Mark 7,58 Mark
und steigt in der vierten Lohnklasse (850 Mark Einkommen) auf
14/20 Mark. Als Rente empfängt der Arbeiter im 71. Lebensjahre
in der ersten Lohnklasse 106,40 Mark, in der vierten 415,50 Mark.
Die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlenden Beitrüge
genügen nicht, um die jährlich im Deutschen Reiche fällig werdenden
Renten zu zahlen. Ein großer Teil der zur Rentenauszahlung er¬
forderlichen Summen wird vom Reiche ausgebracht.
So sorgt das Reich sowohl wie unser engeres Vaterland durch
wirtschaftliche Einrichtungen und treffliche Anstalten stets sür das Wohl
seiner Unterthanen. Alle Volksklassen haben die Pflicht, Gehorsam
gegen das Staatsoberhaupt und die Staatsgesetze zu beobachten und
durch Liebe und Treue zum angestammten Fürstenhause mitzuhelfen,
daß jedem Staatsbürger Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung zu teil werde.
8. Grotzhevzog Crttfi Ludwig.
(Seit 13. März 1892.)
Großherzog Ludwig IV. folgte am 13. März 1892 sein jugend¬
licher, 23 jähriger Sohn Ernst Ludwig in der Regierung nach. Geboren
am 25. November 1868, erhielt er, nach Vollendung feiner Studien
in Leipzig und Gießen, seine militärische Ausbildung im 1. Garde-
regimente zu Fuß zu Potsdam. Seit dem 19. April 1894 ist Gro߬
herzog Ernst Ludwig vermählt mit Viktoria Melita (geb. 25. Nov.
1862), der Tochter des Herzogs von Sachsen-Kobnrg-Gotha. Die
Tochter des Großherzoglichen Paares, Prinzessin Elisabeth, ist am
11. März 1895 geboren.
Liebe, Ergebenheit und unverbrüchliche Treue, welche stets die
Hessen zierten, bringt das hessische Volk auch seinem gegenwärtigen
Regenten entgegen und hofft, daß unter seiner Regierung das Gro߬
herzogtum sich als ein gesundes Glied des Deutschen Reiches zeitgemäß
weiter entwickele; denn nur „iu der Stärke der einzelnen Stämme
wurzelt die Kraft des Reiches."
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