Karl's Tod; Sigismund; Jobst von Mähren. 39
lastenden Abgaben und Dienste, des Zustandes der Bebauung u. s. w. Dieses
sogenannte „Landbuch" ist noch jetzt für deu Geschichtsforscher sehr wichtig.
Leider aber sollten die Hoffnungen, welche seine landesväterliche Weis¬
heit überall belebte, nur allzubald vernichtet werden; denn schon im Jahre
1378 raffte ihn ein vorzeitiger Tod dahin. Mit ihm versanken seine gro߬
artigen Pläne, mit ihm die kaum wieder gepflanzte Ordnung in dem verjüngten
Lande, und je tiefer die Wohlthaten seiner Regierung empfunden worden,
desto trauriger erschien die schwere Zeit, welche das Land nun wieder durch¬
machen sollte.
Karl IV. hatte, als sein Ende herannahte, seine Länder unter seine drei
Söhne getheilt, und zwar so, daß Wenzel Böhmen und Schlesien, Johann die
Lausitzen, Sigismuud aber die Mark Braudeuburg erhielt.
Sigismund (1378—1388 und 1411 — 1415). Jobst von Mähren
(1388—1411). Brandenburgs Zerrüttung. — Sigismund war noch in
jugendlichem Alter, trat aber die Regierung selbst an; er war von stattlicher,
ritterlicher Gestalt, tapfer, geistreich und beredt, so daß ihm von vorn herein
eine gewisse Zuneigung des Volkes nicht fehlen konnte; aber er verscherzte dieselbe
durch sein leichtsinniges, verschwenderisches Leben und durch die Vernachläs¬
sigung des brandenburgischeu Landes. Als künftiger Schwiegersohn des Kö¬
nigs Ludwig von Ungarn und Polen lebte er meistens an dessen Hof und kam
nur ein Mal nach den Marken, welche er für gewöhnlich durch Statthalter
verwalten ließ, die sich um des Landes Wohl wenig kümmerten. Kein Wun¬
der, daß die kaum wieder hergestellte Sicherheit der Grenzen durch neuere
Angriffe der Nachbarn, der innere Friede aber durch die wieder entfesselten
Raubritter schlimmer als je beeinträchtigt wurde.
Sigismund war überdies durch die mannichfachen Fehden des luxem¬
burgischen Hauses und besonders durch die Kriege, welche er um Ungarn zu
führen hatte, in fortwährenden Geldnöthen. Die Mark Brandenburg schien
er nur dazu benutzen zu wollen, sich aus diesen Verlegenheiten zu helfen, und
da die Abgaben nicht hinreichten, seine immer erneneten Bedürfnisse zu decken,
so nahm er seine Zuflucht sehr bald zu einer Verpfändung des ganzen
väterlichen Erbtheils. Zuerst widerstrebten die märkischen Stände einer sol¬
chen unwürdigen Behandlung des Landes, aber im Jahre 1388 mußten sie
es zugeben, daß die gesammten Marken neb st der Kur würde an
Sigismund's Vettern, die Herzöge Jobst und Procopius von
M ähren, gegen ei ne ge ringe Summe verpfändet wurden, mit
der Bedingung, daß sie denselben nach einer bestimmten Frist (wahrscheinlich
12 Jahre) erb- und eigenthümlich gehören sollten, wenn Sigismund sie bis
dahin nicht eingelöst hatte.
Durch diese Verpfändung wurde das unglückliche Land vollends an den
Rand des Verderbens geführt; denn Her zog Jobst (1388—1411), welcher
allein die Regierung übernahm, sah noch mehr als Sigismund die Mark blos
als eine Geldquelle an. Er selbst kam nur hin, wenn es galt, die für ihn ge¬
sammelten oder erpreßten Abgaben in Empfang zu nehmen, sonst überließ er
das Land theils gewissenlosen, theils schwachen und unfähigen Statthaltern.
Da erhoben denn nicht nur die Raubritter in den Marken selbst wieder kühn