Full text: Deutsche Sozialgeschichte

Bauernschutz in Preußen. 
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hielt Friedrich aber stets fest. Er erließ z. B. am 2. April 1771 eine 
Ordre an den westpreußischen Oberpräsidenten, in der es heißt: „Die 
Unterthanen werden vor freie Leute deklarieret und die Leibeigen¬ 
schaft aufgehoben." Noch kurz vor seinem Tode schrieb er an den 
Königsberger Kammerpräsidenten: „Es ist — die Frage, ob nicht 
alle Bauern in meinen Ämtern aus der Leibeigenschaft gesetzet und 
als Eigentümer auf ihren Gütern angesetzt werden können." 
Stellte sich aus den angeführten Gründen die völlige Aufhebung 
der Leibeigenschaft als unthunlich heraus, so war der König desto 
mehr stets bestrebt, nach dem Vorbilde des Vaters die Bauern vor 
Willkür, Härte und Mißhandlung zu schützen. 1748 erließ er eine 
Instruktion für das Generaldirektorium, in der es heißt: „Es sollen 
durchaus keine Auflagen gemacht werden, wobei der Unterthan nicht 
bestehen kann. Die Prästationen der Unterthanen sollen, wie sie jetzo 
sind, unverändert bleiben. Se. Majestät wissen, daß eins der Dinge, 
welche dem Bauersmann zu hart und ganz unerträglich fallen, die 
schweren und ganz unerträglichen Dienste sein, welche dieselben thun 
müssen, wobei mehrenteils vor den Gutsherrn wenig herauskommt." 
Der König ordnet eine „serieuse" Untersuchung darüber an, ob es 
nicht einzurichten sei, daß die Bauern „die Woche über nicht mehr als 
drei oder vier Tage zu Hose dienen dürfen. Es wird dieses zwar an¬ 
fangs etwas Geschrei geben, aber — es muß einmal durchgegrisfen 
werden." Darauf kam er immer wieder zurück, z. B. in der oben 
angeführten Kabinetsordre vom 2. April 1771. Für die von den 
Adligen abhängigen Bauern aber konnte der König, da er die Guts¬ 
herrlichkeit schonen mußte, nichts thun, als seine Maßregeln den 
Grundherren zur Nachachtung zu empfehlen, alle Vergewaltigungen 
abzuwehren und gegen das „Legen" der Bauern mit Gesetzen vor¬ 
zugehen. Denn durch Einziehung von Bauernland suchten die 
Adligen noch immer gar zu gern ihre Rittergüter auszudehnen und durch 
Großbetrieb, durch Ausbeutung der Arbeitskräfte ihr Vermögen zu
	        
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