schätzt und diese Schätzung nach Schocken, der damaligen
Rechnungseinheit, bestimmt worden. Daher hieß diese Taxa¬
tion Beschockung, und die angefertigten Kataster nannte man
Steuerschocke. Von jedem Schock Groschen Vermögenswert
wurde eine gewisse Zahl von Pfennigen als Steuer ab¬
gegeben. Schon nach kurzer Zeit hatte sich aber der Wert der
Grundstücke verändert; darum erfolgte 1628 eine neue Be¬
schockung, die allen ferneren Einschätzungen als Grundlage
diente.
Beschockt wurden 1. alle Grundstücke einschließlich der
Gebäude, 2. die fahrende Habe (das Mobiliar), 3. die werbende
Barschaft, 4. die dem Besitztum zustehenden Gerechtigkeiten
und Vorrechte und 5. das zur Wirtschaft gehörige Vieh, also
jedes nutzbringende bewegliche und unbewegliche Eigentum.
Da es aber nicht gelang, das bewegliche Vermögen durch die
Steuer zu fassen, wurde es 1660 wieder freigegeben, und da¬
durch war die Schocksteuer im wesentlichen eine Immobilien-.
[teuer geworden.
Im Jahre 1640 wurde diese Steuer auf 16 Pfg. von
jedem Schocke festgesetzt und in zwei Terminen, März und
August, eingehoben. Sie hieß jetzt auch Landsteuer. Da der
Dreißigjährige Krieg, der seit 1630 Sachsen in Mitleidenschaft
zog, den Wert der Grundstücke außerordentlich beeinträchtigte,
wurden die 1628 aufgestellten Steuerkataster wieder unrichtig.
Darum ließ man Milderungen eintreten, die dem veränderten
Werte entsprachen. So entstanden die „gangbaren" oder er¬
mäßigten Schocke. Manche Steueransätze mußten ganz weg¬
fallen (dekremente Schocke); viele Grundstücke blieben wüst
liegen (kaduke [= hinfällige] Schocke); manche konnten nach
dem Kriege gar nicht mehr aufgefunden werden (fehlende
Schocke). Die Kataster sind wiederholt nach dem wahren Er¬
trage des Grund und Bodens geändert worden, zuletzt noch
1768, aber ohne dauernden Erfolg.
Die 16 Pfg. betragende Schocksteuer genügte feit 1648
(Ende des Großen Krieges) nicht mehr; darum wurden auf
jedes Schock des Jmmobilienwertes drei weitere Pfennige als
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