Rückkehr aus dem Bayrischen Erbfolgekriege (Kartoffelkrieg)i)
aber wurde sie zwecks Erhöhung der Kriegstüchtigkeit schwa¬
dronsweise zusammengezogen und in diejenigen Städte gelegt,
die durch Vereinigung der Infanterie (zu ganzen Bataillonen)
ihre bisherige Garnison verloren hatten. Das Land leistete
nun an Stelle der früheren Naturalverpflegung die Ka¬
vallerieverpflegungsgebühren, auf jedes gangbare
Schock jährlich 42 Pfennig. Die Stadt Leipzig war von der
Einquartierung in Friedenszeiten befreit.
Für die Truppenverpflegung im Kriege waren im ganzen
Bereiche des Kurfürstentums 11 Landmagazine (in Dresden,
Leipzig, Wittenberg, Torgau, Zeitz, Heldrungen, Zwickau, Frei¬
berg, Weißenfels, Bautzen und Spremberg) und ein Festungs¬
magazin (Königstein) angelegt. Hier wurde während des Frie¬
dens Getreide aufgespeichert, wozu seit 1781 von jeder Hufe
Ackerbodens (Magazinhufe) eine Metze Korn und eine Metze
Hafer (Magazingetreide) abgeführt werden mußte.
Von allen diesen Reallasten waren die Rittergüter2) be¬
freit. Deren Inhaber entrichteten dafür, weil sie seit der ver¬
änderten Kriegführung keine Ritterpferde mehr zu stellen
brauchten, eine Jahresabgabe in Höhe von 30 000 Talern unter
dem Namen der Donativgelder. Diese Summe verteilten
sie untereinander nach Maßgabe der von ihnen ehemals auf¬
zubringenden Ritterpferde.
Sachsen gab es aber auch indirekte Abgaben und zwar
in Gestalt von Verbrauchssteuern, deren älteste die Trank¬
steuer war, die bereits 1438 eingefordert wurde. Sie er¬
höhte sich im Laufe der Zeit bedeutend. Ursprünglich 5 Gro¬
schen vom Fasse Bier betragend, stieg sie bis 1749 auf 1 Taler
8 Groschen vom Fasse Braunbier und 1 Taler 12 Groschen
vom Fasse Weißbier. Seit 1671 wurden auch Wein und
Branntwein versteuert. Die Tranksteuer bezahlte der Brauer
1778—79. Sieh Petermann, Sächsisch-Deutsche Geschichte, 2.T., S. 178.
2) Aber nur die regulären Rittergüter, also solche, deren Besitzer Ritterpferde
zu stellen hatten, demnach ihr Ritterlehen durch Kriegsdienste für den Landes¬
herrn verdienen mußten. „Beschockte" Rittergüter genossen keine Steuerbefreiung.
12