Full text: Bilder aus der sächsischen Geschichte

Der Prinzenraub (1455). 
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16. Der Prinzenraub (1455). 
Der Prinzenraub ist durch zahlreiche Sagen und Dichtungen aus¬ 
geschmückt worden, welche für die Geschichte nicht in Betracht gezogen 
werden können. Ter Kurfürst Friedrich der Sanftmütige veröffentlichte 
alsbald nach der Hinrichtung des Kunz von Kaufungen ein „Ausschreiben 
oder Manifest an unterschiedene Kur- und Fürsten des Reichs, Kunz von 
Kaufungens böse Handlung betreffend". Dieses ist die Haupturkunde für 
den Prinzenraub und lautet: 
„Unfern freundlichen Dienst zuvor, und was Wir Liebes und Gutes 
vermögen, Hochgeborener Fürst, lieber Sohn n. s. w. Uns ist hinter¬ 
bracht worden, daß bei Euer Liebden und durch Euer Lande und Fürsten¬ 
tum erschollen fei, unter vielen Reden, die wider und fortgetragen werden. 
Wir sollten Kunz von Kaufungen eine ziemliche Summe Geldes schuldig 
fein, er könne sie von Uns nicht erlangen; er sei deshalb mit Uns ins 
Recht gegangen, das Recht werde ihm vorenthalten, und er müsse rechtlos 
bleiben. Damit Euer Liebdeu nun erfahren könne, daß solche Rede nicht 
mit Wahrheit an Euch gebracht sei, thun wir Euer Liebden zu wissen, 
daß Wir Kunz um feines Dienstes willen etliches Geld schuldig waren, 
welches, und noch etwas darüber, zu feiner Schadloshaltung, zu feinem 
Aufkommen Wir ihm ersetzt und entrichtet haben, wie Ihr das aus der 
beigeschlossenen Abschrift feiner Uns übergebenen, besiegelten Quittung 
ersehen werdet. Ins Recht sind Wir mit ihm gegangen, nicht um Geld¬ 
schuld, sondern etlicher in Unserem Fürstentums zu Meißen gelegener 
Dörfer wegen, die Herrn Apel Vitzthum zu Tannrode gehören. Diese 
ließen Wir ehegenanntem Kunz zukommen zur Entschädigung für andere 
Dörfer, die er im Lande zu Thüringen liegen hatte, und deren er durch 
den jetztgenannten Herrn Apel in den vergangenen Kriegslänften beraubt 
worden war. Jedoch sollte er die Herrn Apel im Lande zu Meißen 
zugehörigen Dörfer innehaben, derselben genießen und sie gebrauchen nur 
so lange, bis feine im Lande zu Thüringen gelegenen Dörfer wieder zu 
feinen Händen kamen. Es wurden die Kriege durch Unfern Cheim und 
Schwager von Brandenburg und Hessen und andere Unserer Freunde be¬ 
endet, beigelegt uud abgeschlossen, wie Ihr wißt, und dabei unter anderem 
bedinget, daß jedermann das Seine, was er von Dörfern oder Gütern 
in den Kriegslänften verloren hätte, wieder zurückgegeben werden sollte. 
Auf solchen Beschluß erlangte ehegenannter Kunz seine Dörfer im Lande 
zu Thüringen und vermeinte auch die Dörfer Herrn Apels im Lande zu 
Meißen, die ihm zur Entschädigung von Uns übergeben waren, nicht zu 
räumen, noch an Herrn Apel kommen zu lassen, sondern dieselben für 
sich als Lehnsgut zu behalten, wiewohl er keine Briefe darüber in der 
Form von Uns hatte, daß die Dörfer fein Sehnsgut fein sollten. 
Wir wurden aber durch Unfern lieben Bruder Herzog Wilhelm mit 
Schriften und mündlich und auch durch Herrn Apel ersucht, zu schaffen,
	        
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