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b) Tag des Gerichts.
a) Die Sonne strahlt schon am Himmel; denn nach
Sonnenaufgang muß das Gericht beginnen, vor Sonnen¬
untergang beendet sein. Da wird es auf dem Gerichts¬
platz lebendig. Die entbotenen freien Sachsen ver¬
sammeln sich in Gruppen und flüstern zusammen. Sie
sind unbewaffnet, und nur das Schwert hängt ihnen an
der Seite. Unter den Zweigen der mächtigen Eiche
stehen auch die übrigen, die zum Ding kommen müssen,
die königlichen Beamten und hohen Diener des Reichs.
Auf einmal tritt tiefe Stille ein, da die Königsboten er¬
scheinen. In prächtigen Gewändern, nach den gesetz¬
lichen Vorschriften, schreiten sie einher. Auf einem
kostbaren Sessel, im Rücken die Eiche, läßt sich der
Sendgraf nieder; er muß während des ganzen Gerichts
sitzen. Seinen Schild hat er an die Eiche gehängt.
Neben ihm steht der Gaugraf gerüstet, und der Erz¬
bischof. Die Menge aber wird von den Begleitern der
Königsboten, die sich im Hintergründe aufgestellt haben,
im Zaum gehalten.
ß) Lautlose Stille tritt ein; der Sendgraf hat das Ge¬
richt begonnen. Zuerst beglaubigen die Königsboten ihre
Sendung, indem sie ein Schreiben Karls vorlesen. Dann
weiht der Erzbischof durch Gotteswort das Gericht. Nun
geht das Gericht vonstatten, wie es die Königsboten am
Tage zuvor schon besprochen hatten.
Zuerst gibt der Gaugraf die Bestimmungen über
den Heeresdienst kund. Wer 4 Hufen Land hat. muß
zu Felde ziehen. Wer 3 Hufen hat, muß sich mit dem
einigen, der 1 Hufe hat usw.
Nun erstreckt sich die Tätigkeit auf die Rechts¬
pflege.