daß, wenn etwa ein Eimer Biers oöer Weins aus einem
Fasse gezapft worden, sie den Zapfen nicht wieder ein¬
stecken wollen, und also das Bier und (den) wein hinlaufen
lassen. Die stattlichsten Kleider, Decken, Seidenzeuge,
goldene und silberne Passementen (Borten, Tressen), aller¬
hand Leinen und anderes Hausgerät haben die Marke¬
tender um ein ganz liederliches (Geld) an sich gebracht
und ins ganze (Erzstift Magdeburg, in das anhältische und
braunschweigische Land mit ganzen wagen voll verführt
und verkauft. Man hat auch die goldenen Ketten, Ringe,
Kleinodien und anderes Gold- und Silbergeschirr von den
gemeinen Knechten mehr denn zehnmal wohlfeiler, als
um den rechten wert desselben kaufen und erhandeln
können.
wo der Staöt Archive, Briefe und Siegel, Privilegien,
Register, Protokolle und andere Urkunden hingekommen,
weiß man nicht, sintemal die vornehmsten des Rats und
der Bürgerschaft, so viel deren noch vom $euer und Schwert
übrig geblieben, in einem Jahre nicht wieder in die Stadt
gekommen oder (in ihr) unterkommen können. (Db nun
solche Dokumente, Briefe und handfesten von jemand
aufgehoben, weil alles in Gewölben gelegen und schwerlich
verbrannt ist, stehet dahin; gleichwohl ist der Stadt hierin
auch ein unwiederbringlicher Schaden geschehen, was in
den Kellern noch gewesen, haben sich die CTillyfchen Soldaten,
die auf den wüsten Brandstellen Hütten gebauet, zu nutze
gemacht.
ds sind auch die vorlängst schon hierauf wartenden
geistlichen Herren und andere der katholischen Religion
zugetane (Drdenspersonen, Mönche und dergleichen, den
Dom [welcher auf dem weiten, geräumigen Platz des
Neuen Marktes samt etlichen Häusern allda unabgebrennt
stehen geblieben] zu reformieren hineingekommen und
haben sowohl in diesem als (in) andern (Kirchen) neue
Anstalt zu machen angefangen.
Der König in Schweden, indem er vermutet, es
würde über diesen traurigen $all, daß die Stadt bei Zeiten
nicht sekundiert worden, ungleiche Gedanken abgeben, hat
lassen ein Manifest ausgehen, darin er anfänglich der
Magdeburger Verstoßen in ipso principio et limine an-
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