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Friedrich von Augustenburg war nicht die Rede. Auch über das weitere
Schicksal der Herzogtümer ward noch nichts bestimmt. Die Ansichten
der beiden verbündeten Großmächte wichen in dieser Beziehung ziemlich
weit voneinander ab. Österreich wünschte, aus den Herzogtümern einen
neuen Mittelstaat zu schaffen, der ihm im Bundestage — unter Um¬
ständen auch gegen Preußen — wichtige Dienste leisten könnte und
begünstigte deshalb die Ansprüche des Augustenburgers, Preußen wollte
gerade diese Vermehrung der Mittelstaaten zu Gunsten Österreichs
verhindern und machte deshalb die Anerkennung des Prinzen
Friedrich von Bedingungen abhängig, die diesen dem österreichischen
Einflüsse entzogen und Preußen untergeordnet haben würden. Prinz
Friedrich weigerte sich, auf diese Beschränkung einzugehen, und so
dauerte die provisorische Verwaltung fort. Im August 1865 schlossen
die Verbündeten in Ga st ein, wo König Wilhelm mit seinem Minister
Otto von Bismarck verweilte, eine Konvention, in welcher Schleswig
der preußischen und Holstein der österreichischen Verwaltung überlassen
wurden. Lauenburg erwarb Preußen von Österreich für 2 500 000
Thaler, außerdem sollte es das Recht haben, den Kieler Hasen zu be¬
festigen und Rendsburg mit zu besetzen, solange Kiel nicht Bundes¬
hafen und Rendsburg nicht Bundesfestung geworden sei.
XIII. Per preußisch-österreichische Krieg.
1866.
Der Ausgang des Krieges mit Dänemark war nicht geeignet,
Österreichs Machtstellung in Europa zu erhöhen. Das Beste hatten
die preußischen Truppen gethan, und trotz allen Bemühungen war es
der kaiserlichen Regierung nicht gelungen, ein neues norddeutsches
Herzogtum mit dem Augustenburger an der Spitze herzustellen. Die
Verwaltung Holsteins durch österreichische Beamte wurde überall als
ein Provisorium angesehen, das über kurz oder lang mit dem voll¬
ständigen Siege Preußens enden müßte.
Dabei dauerte der innere Konflikt in dem österreichischen Staaten¬
gemisch fort. Während der Reichsrat die Einheit der Monarchie be¬
tonte und die Vertretung aller Kronländer als erste Bedingung der
am 26. Februar 1861 verliehenen Verfassung forderte, weigerten sich