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die Hussitenkriege begannen, stand er dem Kaiser Sigismund bei und zog
mit einem Heere nach Böhmen. Dafür belohnte ihn nun auch der Kaiser.
Das Kurfürstentum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg war damals
erledigt; der Kaiser belehnte 1423 den Markgrafen Friedrich den
Streitbaren mit dem Kurfürstentum Sachsen. Von nun an trat
der Name Meißen mehr und mehr zurück, und der Name Sachsen ward
auf alle Länder der Wettiner übertragen. So hat dieser eine Wanderung
von Norden nach Süden gemacht.
5. Der Hussiten schreckliche Rache. Ein sächsisches Heer stand bei Aussig
an der Elbe, während Friedrich der Streitbare nach Nürnberg gereift war,
um die andern Reichsfürsten zum Kriege gegen die Hussiten aufzufordern.
Unterdessen aber griffen diese die Sachsen mit Übermacht an. Die Kur¬
fürstin eilte ihnen mit einem andern Heere zu Hilfe, ward aber gänzlich
geschlagen. Über diese Niederlage härmte sich der tapfere Kurfürst so,
daß er schon 1428 starb. Nun fielen die Hussiten in Meißen em und
verwüsteten es schrecklich. Manches Dorf wurde zerstört und nicht wieder
aufgebaut und blieb als wüste Mark liegen. Viele Städte gingen in
Flammen auf, so z. B. Pirna, Oschatz, Döbeln, Werdau, Altenburg und
Plauen. Furchtbar plünderten sie, auf 3000 Wagen schleppten sie die
reiche Beute nach Böhmen. Mit 9000 Dukaten erkaufte Kurfürst Friedrich
der Sanftmütige einen zweijährigen Waffenstillstand. Unterdessen brach
unter den Hussiten Uneinigkeit aus, so daß sie 1436 mit dem Kaiser
Frieden schließen mußten. Die geläuterten Reste der Hussiten leben noch
heute in der Herrnhuter Brüdergemeinde fort.
Wichtige Geletje im (Dittelalter,
1. Der Kurverein zu Reuse 1338. Ursprünglich hatte der Kaiser die Wahl des
Papstes zu bestätigen. Aber durch den klugen Papst Gregor VII. machten sich die
Päpste vom deutschen Kaiser frei, ja sie beanspruchten sogar das Recht, die Wahl
des deutschen Königs zu bestätigen, da sie die Kaiserkrönung vollzögen. Unter dem
Kaiser Ludwig IV. von Bayern erklärten jedoch 1338 die Kurfürsten, d. h. Wahl-
sürsten, aus dem Kurverein zu Reuse am Rhein, daß hinfort ein von ihnen recht¬
mäßig gewählter König der päpstlichen Bestätigung nicht bedürfe; denn die deutsche
Krone stamme von Gottes Gnaden, aber nicht von des Papstes Gnaden her.
2. Das Reichsgrundgeietz „Die goldene Bulle" 1356. Der Kaiser Karl IV.
von Luxemburg (1347—1378) erließ ein Gesetz über die Wahlordnung, das man
die goldene Bulle nannte, weil ihm eine goldene Siegelkapsel angehängt war. Die
sieben Kurfürsten, die „sieben Leuchter des Reiches", sollten hinfort den Kaiser
wählen, und Frankfurt am Main sollte die Wahlstadt, Aachen dagegen die
Krönnngsstadt sein. Es gab drei geistliche Kurfürsten, nämlich die Erzbischöfe von
Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche, nämlich die von Böhmen, der Pfalz,
Sachsen-Wittenberg und Brandenburg. Durch dieses Gesetz erlangten die Kur¬
fürsten fast völlig unumschränkte Macht, wodurch die Einheit Deutschlands aller¬
dings nicht gefördert wurde.
3. Maximilians des Ersten Gesetze. Kaiser Maximilian l. (1493—1519)
führte 1495 aus dem Reichstage zu Worms den ewigen Landfrieden ein.
Niemand sollte den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern,
noch auch irgendein Schloß, Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder in Brand
stecken oder beschädigen. Wer ihn brach, ward in Acht getan und an Leib
und Gut bestraft. Doch durfte man immer noch nicht dem Landfrieden trauen,