Full text: Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte

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die Hussitenkriege begannen, stand er dem Kaiser Sigismund bei und zog 
mit einem Heere nach Böhmen. Dafür belohnte ihn nun auch der Kaiser. 
Das Kurfürstentum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg war damals 
erledigt; der Kaiser belehnte 1423 den Markgrafen Friedrich den 
Streitbaren mit dem Kurfürstentum Sachsen. Von nun an trat 
der Name Meißen mehr und mehr zurück, und der Name Sachsen ward 
auf alle Länder der Wettiner übertragen. So hat dieser eine Wanderung 
von Norden nach Süden gemacht. 
5. Der Hussiten schreckliche Rache. Ein sächsisches Heer stand bei Aussig 
an der Elbe, während Friedrich der Streitbare nach Nürnberg gereift war, 
um die andern Reichsfürsten zum Kriege gegen die Hussiten aufzufordern. 
Unterdessen aber griffen diese die Sachsen mit Übermacht an. Die Kur¬ 
fürstin eilte ihnen mit einem andern Heere zu Hilfe, ward aber gänzlich 
geschlagen. Über diese Niederlage härmte sich der tapfere Kurfürst so, 
daß er schon 1428 starb. Nun fielen die Hussiten in Meißen em und 
verwüsteten es schrecklich. Manches Dorf wurde zerstört und nicht wieder 
aufgebaut und blieb als wüste Mark liegen. Viele Städte gingen in 
Flammen auf, so z. B. Pirna, Oschatz, Döbeln, Werdau, Altenburg und 
Plauen. Furchtbar plünderten sie, auf 3000 Wagen schleppten sie die 
reiche Beute nach Böhmen. Mit 9000 Dukaten erkaufte Kurfürst Friedrich 
der Sanftmütige einen zweijährigen Waffenstillstand. Unterdessen brach 
unter den Hussiten Uneinigkeit aus, so daß sie 1436 mit dem Kaiser 
Frieden schließen mußten. Die geläuterten Reste der Hussiten leben noch 
heute in der Herrnhuter Brüdergemeinde fort. 
Wichtige Geletje im (Dittelalter, 
1. Der Kurverein zu Reuse 1338. Ursprünglich hatte der Kaiser die Wahl des 
Papstes zu bestätigen. Aber durch den klugen Papst Gregor VII. machten sich die 
Päpste vom deutschen Kaiser frei, ja sie beanspruchten sogar das Recht, die Wahl 
des deutschen Königs zu bestätigen, da sie die Kaiserkrönung vollzögen. Unter dem 
Kaiser Ludwig IV. von Bayern erklärten jedoch 1338 die Kurfürsten, d. h. Wahl- 
sürsten, aus dem Kurverein zu Reuse am Rhein, daß hinfort ein von ihnen recht¬ 
mäßig gewählter König der päpstlichen Bestätigung nicht bedürfe; denn die deutsche 
Krone stamme von Gottes Gnaden, aber nicht von des Papstes Gnaden her. 
2. Das Reichsgrundgeietz „Die goldene Bulle" 1356. Der Kaiser Karl IV. 
von Luxemburg (1347—1378) erließ ein Gesetz über die Wahlordnung, das man 
die goldene Bulle nannte, weil ihm eine goldene Siegelkapsel angehängt war. Die 
sieben Kurfürsten, die „sieben Leuchter des Reiches", sollten hinfort den Kaiser 
wählen, und Frankfurt am Main sollte die Wahlstadt, Aachen dagegen die 
Krönnngsstadt sein. Es gab drei geistliche Kurfürsten, nämlich die Erzbischöfe von 
Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche, nämlich die von Böhmen, der Pfalz, 
Sachsen-Wittenberg und Brandenburg. Durch dieses Gesetz erlangten die Kur¬ 
fürsten fast völlig unumschränkte Macht, wodurch die Einheit Deutschlands aller¬ 
dings nicht gefördert wurde. 
3. Maximilians des Ersten Gesetze. Kaiser Maximilian l. (1493—1519) 
führte 1495 aus dem Reichstage zu Worms den ewigen Landfrieden ein. 
Niemand sollte den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, 
noch auch irgendein Schloß, Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder in Brand 
stecken oder beschädigen. Wer ihn brach, ward in Acht getan und an Leib 
und Gut bestraft. Doch durfte man immer noch nicht dem Landfrieden trauen,
	        
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