Full text: Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes (Bd. 4, Abt. 1)

Türkengefahr wurde durch des Kaisers Zug gegen den gefährlichen 
Feind schnell beseitigt. — 
motön Auch die staatsrechtlich vom römischen Reiche deutscher Nation 
der Schweiz.nicht getrennte Schweiz war von einer ähnlichen religiösen 
Bewegung ergriffen worden wie das übrige Deutschland. Huldreich 
Zwinglis wurde der Reformator der deutschen Schweiz. Er wurde 
wesentlich durch humanistische Studien zur Erkenntnis der Schäden der 
Kirche geführt, anders als Luther, der sich durch ernsteste Seelenkämpfe 
zur Erkenntnis derWahrheit hindnrchgerungenhatte. Zwinglis Berufung 
nach Zürich erfolgte im Jahre 1518. Zürich wurde das Wittenberg 
der Schweiz. Nach einer Disputation Zwinglis mit seinen Gegnern im 
Jahre 1523 führte der Rat der Stadt die Reformation in Zürich ein. 
Auch andere Orte der Schweiz wurden nicht ohne vielfache Reibungen 
und Kämpfe Anhänger der neuen Lehre, die auch nach Oberdeutschland 
hinübergriff. Dem katholischen Glauben blieben in der Schweiz die 
Waldstätte, die Urfantone treu. Mit Luther stimmte Zwingli in den 
Grundzügen durchaus überein; hier wie dort ist die heilige Schrift die 
alleinige Richtschnur des Glaubens, hier wie dort wird gelehrt, daß 
wir Menschen ohne des Gesetzes Werke allein aus dem Glauben gerecht 
werden. So mochte Philipp von Hessen hoffen, daß eine Einigung 
der Wittenberger und Züricher zu erreichen sei, eine Einigung, die der 
Landgraf auch aus politischen Gründen sehr wünschte. Die Dispu¬ 
tation zu Marburg bewerkstelligte auch eine Vereinbarung in 14 Punkten, 
bezüglich der Abendmahlslehre blieben die Geister getrennt. Philipps 
Absicht war vereitelt. Die Confessio Augustana betonte geflissentlich 
den Abstand der Wittenberger von den Schweizern —. Im Jahre 1531 
brach der Kampf der Katholischen gegen die Zwinglianer in der 
Schweiz aus. Die katholischen Urfantone siegten über die Evangelischen 
bei Kappel; Zwingli selbst fiel in der Schlacht. Der Friede räumte 
beiden Konfessionen in der Schweiz gleiche Rechte ein. (1531). — 
Der Fort- Der Nürnberger Religionsfriede ermöglichte es der evangelischen 
deutschen Kirche, sich immer weiter auszubreiten. In Anhalt-Dessau, in 
bis zum Pommern, in Westfalen fand das Evangelium Eingang. In Münster 
schmalkal- ^ ’ 11 1 , nrv i ... c 
dischen in Westfalen gelangte erst nach der Niederwerfung der Wiedertäufer 
auswärtigerer Katholicismus wieder zum Siege (1535). Württemberg wurde 
mungen bis i) Huldreich Zwingli, geb. 1484 in Wildhaus im ^oggenburgischen, 
von Uesp"humanistisch gebildet in Basel und Bern und auf den Universitäten Wien und 
(1544.) Basel, 1506 Pfarrer in Glarus, 1516 Leutepriester in Einsiedel.
	        
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