Full text: Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes (Bd. 4, Abt. 1)

— 65 — 
Rheine und in Italien geführt. Stanislaus hielt sich eine Zeit¬ 
lang in Danzig; die Stadt mußte sich den Russen und Sachsen 
ergeben; ganz Polen wurde von den letzteren besetzt. Aber am 
Rhein verlief die Sache anders: hier nahmen die Franzosen 
Lothringen (1733), auch Kehl, Trier, Philippsburg, das Prinz Eugen 
vergebens zu entsetzen suchte. Und auch in Italien waren die Franzosen 
und ihre Verbündeten siegreich. So bequemte sich Österreich zu dem 
ungünstigen Frieden von Wien (1735), dem später auch seine Ver¬ 
bündeten beitraten: Friedrich August von Sachsen bekam Polen 
als König August I1L; Lesczynski Lothringen mit der Bestimmung, 
daß dieses Land nach seinem Tode an Frankreich fallen sollte; im 
Jahre 1766 wurde denn auch Lothringen französisch, ein schmerz¬ 
licher Verlust für das Reich; Franz Stephan von Lothringen, der 
sich später mit Maria Theresia vermählte, sollte nach dem Aus¬ 
sterben der Mediceer in Toskana dieses Land erhalten; für Spanien 
wurde aus den im Frieden von Rastatt (1714) an Österreich ge¬ 
kommenen italienischen Besitzungen, Neapel und Sizilien, eine Sekundo- 
genitur geschaffen; Sardinien erhielt einen Teil der österreichischen 
Lombardei; Parma und Piacenza fielen an Habsburg; die prag¬ 
matische Sanktion wurde von Frankreich anerkannt. 
Um dieses letzte Ziel drehte sich Karls VI. ganze Politik. Im 
Jahre 1713 verordnete der Kaiser in der pragmatischen 
Sanktion, daß im Falle des Erlöschens der männlichen Linie 
der Habsburger zunächst seine Töchter und ihre Nachkommen die 
gesamten habsburgischen Länder erben und daß erst nach dem 
Abgange dieser Linie Josephs I. Töchter erbberechtigt werden 
sollten. Leopold I. hatte einstens umgekehrt für denselben Fall den 
Töchtern Josephs I. vor denen seines zweiten Sohnes in seinem 
Testamente den Vorzug gegeben. Die Frage wurde brennend, als 
im Jahre 1716 Karls VI. einziger Sohn starb. Es galt, die 
Anerkennung der Mächte für die neue Erbfolgeordnung zu gewinnen. 
Mannigfaltig wechselten die Verträge in dieser Angelegenheit. So 
trat z. B. Preußen, das 1725 mit Frankreich und England gegen 
die Sanktion ein Bündnis geschlossen, im Vertrage von Wuster¬ 
hausen (1726) auf die Seite des Kaisers, gegen das Versprechen 
feiner Hilfe in der jülich-bergifchen Frage. Es gelang allmählich 
dem Kaiser, die Zustimmung der maßgebenden Mächte zu erlangen, 
so Englands, Spaniens, Hollands, des Reiches (außer Bayern) 
Krnbt, Ouellensätze. (Blume, Quellensätzi IV).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.