242
Finanzen
Satzes im Falle eines „Zollkrieges", d. h. einer handelspolitischen Dif¬
ferenz, wie sie z. B. zwischen Deutschland und Rußland 1894 vor Ab¬
schluß des Handelsvertrags bestand. Man redet dann von Retorsions¬
oder Kampfzöllen. — Neuerdings ist es auch zu internationalen Ab¬
machungen allerKulturstaaten über bestimmteZöllegekommen; insbeson¬
dere ist durchdiesog.Drüsseler Zuckerkonvention(1902)zwischenal¬
len bedeutenderenStaaten ein gleicherZollsatz fürZuckervereinbartwor-
den, um die üblich gewordenen Ausfuhrprämien auf Zucker abzuschaffen.
Die Zölle werden entweder nach dem Gewicht oder nach dem Wert
der Waren berechnet; wir haben im wesentlichen Gewichtszolle,
während z.B.die VereinigtenStaaten vonAmerika Wertzölle erheben.
Natürlich kommt auch viel auf die Handhabung des Zollsystems an:
durch ein sehr strenges Verlangen nach sog. Ursprungszeugnissen,
d. h. nach Bescheinigungen über das Herkunftsland oder durch andere
„Zollschikanen" kann man die Einfuhr ausländischer Waren unter
Umständen mehr erschweren als durch hohe Zölle. Zur Erleichterung
von Handel und Verkehr sind innerhalb des Zollsystems allerhand be¬
sondere Einrichtungen geschaffen: Freihäfen, in denen Waren gelagert
werden können, bis sie wieder ausgeführt oder im Inland verkauft oder
gebraucht werden, der Veredelungsverkehr, d. i. die Erlaubnis,
halbfertige Waren, die man nach erfolgter Verarbeitung wieder ins
Ausland ausführen will, unverzollt einzuführen u. ähnl. mehr.
Wie sich die Steuern zurzeit im Deutschen Reiche, den Einzelstaaten
und Gemeinden auf die einzelnen Arten verteilen, zeigt abgerundet
folgende Tabelle (ohne die 1913 neu eingeführten Abgaben):
in Millionen Mark rund:
Einkommensteuer 1200
Vermögenssteuer 130
Grund-, Gebäude-, Wohnstener . 410
Gewerbesteuer 200
Sonstige direkte Stenern ... 75
Aufwandsteuern (einschl. Personen-
fabrkarien) 50
Verkehrssteuern 380
Erbschaftssteuern 60
Schlachtsteuer 10
Salzstener 60
Übertrag: 2575
in Millionen Mark rund:
Übertrag: 2575
Biersteuer 280
Weinsteuer 20
Branntweinsteuer 180
Zuckersteuer 160
Tabak- und Zigarettensteuer (ohne
Zoll) 40
Lenchtmittelsteuer 10
Zündwaren 16
Sonstige Verbrauchssteuern . . 10
Zölle . • • 800
Zusammen: 4091