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Finanzen 
Satzes im Falle eines „Zollkrieges", d. h. einer handelspolitischen Dif¬ 
ferenz, wie sie z. B. zwischen Deutschland und Rußland 1894 vor Ab¬ 
schluß des Handelsvertrags bestand. Man redet dann von Retorsions¬ 
oder Kampfzöllen. — Neuerdings ist es auch zu internationalen Ab¬ 
machungen allerKulturstaaten über bestimmteZöllegekommen; insbeson¬ 
dere ist durchdiesog.Drüsseler Zuckerkonvention(1902)zwischenal¬ 
len bedeutenderenStaaten ein gleicherZollsatz fürZuckervereinbartwor- 
den, um die üblich gewordenen Ausfuhrprämien auf Zucker abzuschaffen. 
Die Zölle werden entweder nach dem Gewicht oder nach dem Wert 
der Waren berechnet; wir haben im wesentlichen Gewichtszolle, 
während z.B.die VereinigtenStaaten vonAmerika Wertzölle erheben. 
Natürlich kommt auch viel auf die Handhabung des Zollsystems an: 
durch ein sehr strenges Verlangen nach sog. Ursprungszeugnissen, 
d. h. nach Bescheinigungen über das Herkunftsland oder durch andere 
„Zollschikanen" kann man die Einfuhr ausländischer Waren unter 
Umständen mehr erschweren als durch hohe Zölle. Zur Erleichterung 
von Handel und Verkehr sind innerhalb des Zollsystems allerhand be¬ 
sondere Einrichtungen geschaffen: Freihäfen, in denen Waren gelagert 
werden können, bis sie wieder ausgeführt oder im Inland verkauft oder 
gebraucht werden, der Veredelungsverkehr, d. i. die Erlaubnis, 
halbfertige Waren, die man nach erfolgter Verarbeitung wieder ins 
Ausland ausführen will, unverzollt einzuführen u. ähnl. mehr. 
Wie sich die Steuern zurzeit im Deutschen Reiche, den Einzelstaaten 
und Gemeinden auf die einzelnen Arten verteilen, zeigt abgerundet 
folgende Tabelle (ohne die 1913 neu eingeführten Abgaben): 
in Millionen Mark rund: 
Einkommensteuer 1200 
Vermögenssteuer 130 
Grund-, Gebäude-, Wohnstener . 410 
Gewerbesteuer 200 
Sonstige direkte Stenern ... 75 
Aufwandsteuern (einschl. Personen- 
fabrkarien) 50 
Verkehrssteuern 380 
Erbschaftssteuern 60 
Schlachtsteuer 10 
Salzstener 60 
Übertrag: 2575 
in Millionen Mark rund: 
Übertrag: 2575 
Biersteuer 280 
Weinsteuer 20 
Branntweinsteuer 180 
Zuckersteuer 160 
Tabak- und Zigarettensteuer (ohne 
Zoll) 40 
Lenchtmittelsteuer 10 
Zündwaren 16 
Sonstige Verbrauchssteuern . . 10 
Zölle . • • 800 
Zusammen: 4091
	        
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