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3. Die Lusthülle der Erde.
§
Luftdruck und Wind.
r. Luftdruck, Die Lufthülle oder Atmosphäre umgibt den Erball in Gestalt
einer Hohlkngel. Die Luft wird nach oben immer dünner, so daß der
Arensch in ihr schon bei 9—10 km Höhe kaum noch zu atmen vermag.
Die Meteorologie oder Wetterkunde und die Klimatologie oder
Klimakunde macheu uns mit der Wichtigkeit des Luftdrucks für alle
atmosphärischen Bewegungserscheinungen bekannt. Er wird durch Queck-
silber-Barometer oder Aneroid-Dose gemessen. Das Grundgesetz lautet:
Die Luft bewegt sich stets vou der Gegend des höheren Drucks
nach der des niederen, vom barometrischen „Maximum" nach dem
barometrischen „Minimum".
In den höheren Schichten der Atmosphäre nimmt der Luftdruck
naturgemäß ab, denn die Dichte der unteren Teile einer Luftsäule wird
eben durch deu Druck des über ihr lastenden Nestes derselben verursacht.^
Aber auch int Niveau des Meeresspiegels greuzen, schon infolge ungleicher
Erwärmung, schwerere au leichtere Luftschichten; deshalb kommt die Luft
auf Erden nie zur Ruhe. Linien gleichen Luftdrucks (dieser gemessen im
Niveau des Seespiegels oder auf dasselbe rechnerisch zurückgeführt) heißen
Isobaren.
II. Wind. Stürme entstehen durch plötzliche und starke Luftauflockerung, d. h.
durch Erzeugung eines besonders tiefen Minimums; von allen Seiten
drängt danu die schwere Luft iu die aufgelockerte Luftsäule, das Sturm-
zentrum, heftig hinein. Wo sich der Luftbewegung die geringsten Hemm-
uifse entgegensetzen, änßert sie sich am stärksten, so auf Bergeshöheu, weiten
Ebenen (z. B. die Burane Jnnerasiens), vollends auf dem Meere (z. B.
die Taifune in südostasiatischen Meeren). Wegen der meist geradlinigen
Fortbewegung des Sturmzentrums ist es auf Grund der Kenntnis von
' Deshalb kann man erreichbare Höhen der Erdoberfläche mittels des
Barometers, nämlich nach dem Grade ihrer Luftverdünnung messen. Andere
Höhenmessungen sind 1. die trigonometrische durch Messung des Höhentvinkels;
sie ist bei nicht zu ersteigenden Höhen das allein anwendbare Verfahren; 2. das
Nivellement, d. h. die Abmessung der Bodenerhebung von einem der Höhe nach
bekannten Ausgangspunkt Strecke für Strecke mit der Meßlatte bis zu der zu
bestimmenden Höhe hin, so bei Eisenbahnbauten.