Full text: Die Alte Geschichte (Teil 1)

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Versammlung nach Kurien übertragen wurden. Die Königsrechte waren 
auf die beiden Konsuln, die stets aus dem Stand der Patrizier in den 
Centuriatkomitieu gewühlt werden sollten, übertragen, doch trat ihre Gewalt 
wesentlich gegen die königliche zurück. Jeder Konsul hatte das Recht, gegen 
die Anordnungen des andern Widerspruch (Veto) zu erheben; sodann standen 
die Konsuln den Königen auch darin nach, daß ihre Amtsgewalt auf ein Jahr 
beschränkt war, und daß sie nach Ablauf dieses Jahres Rechenschaft über ihre 
Thätigkeit ablegen mußten; jeder Mißbrauch der konsularischen Gewalt 
war dadurch ausgeschlossen. Die Ausübung ihrer oberrichterlichen Rechte 
war innerhalb der Stadt dadurch geschmälert, daß jedem zum Tode oder 
zur körperlichen Züchtigung verurteilten Bürger die Berufung an die Volks- 
Versammlung (das Provokationsrecht) zustand. Zum äußeren Zeichen dieser 
Schmälerung des Richteramts trugen die Viktoren in Rom keine Beile im 
Bündel. Nur im Felde hatten die Konsuln unbedingtes Recht über Tod 
und Leben, überhaupt waren ihre Befugnisse als Feldherren die ausge- 
dehntesten. Ihre Amtstracht war die Toga mit dem Purpursaum, nicht 
das königliche Purpurgewand, doch behielten sie als königliches Abzeichen 
den elfenbeinernen Herrenstuhl (sella curulis), der späterhin allerdings auch 
andern hohen Staatsbeamten, den curulischen Beamten, zugebilligt wurde. 
Erschien es aber in Zeiten außerordentlicher Not geboten, die unumschränkte 
Befehlsgewalt einer einzigen Person anzuvertrauen, so beauftragte der Senat 
einen der beiden Konsuln, aus den gewesenen Konsuln einen Diktator zu 
ernennen, der nun an die Stelle der beiden Konsuln trat. Er erwählte 
sich zum Gehülfen und Stellvertreter den Reiterobersten (magister 
equitum). Damit aber durch die unumschränkte (absolute) Gewalt des 
Diktators die republikanische Verfassung nicht gefährdet würde, war die 
Dauer der Diktatur auf sechs Monate beschränkt. Die Konsuln hatten zu 
Unterbeamten zwei Ouästoreu, denen bald hauptsächlich die Verwaltung 
des Staatsschatzes im Saturnstempel übertragen wurde. 
Die einzige Behörde auf Lebenszeit war der Senat, der dadurch 
ein Übergewicht über alle Beamten erhielt. Seine 300 Mitglieder setzten 
sich vorzugsweise aus den gewesenen Konsuln zusammen, die von den re- 
gierenden Konsuln ernannt wurden. Der Senat versammelte sich auf 
Befehl der Konsuln und stimmte über ihre Vorlagen ab. Kein Beamter 
nahm eine Handlung vor, ohne den Senat zu befragen. Ganz besonders 
waren die Quästören von ihm abhängig, da er die Finanzverwaltung be- 
aufsichtigte; ohne ausdrückliche Erlaubnis des Senats konnten keine Gelder 
eingezogen oder ausgegeben werden. Die Gesandten fremder Staaten wurden 
im Senat empfangen, der in Kriegszeiten auch die Größe des Heeres und den
	        
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