bessern und neue lohnende einzuführen, zog Friedrich, oft unter großen
Kosten, tüchtige fremde Handwerker und Fabrikanten ins Land und
munterte Unternehmungslustige unter seinen Untertanen für die Anlage
von Fabriken auf; ja, er steuerte selbst Geld dazu bei. So entstanden
(hauptsächlich in der Mark) neben den alten neue Eisen- und Stahl-
sabriken, Wollspinnereien, Tuchfabriken und Seidenwebereien. Dazu kamen
neue Anlagen von Papierfabriken, Zuckersiedereieu, Baumwollspinnereien
und einer Porzellanfabrik (in Berlin). In Schlesien wurde die Leinwand-
Weberei schwunghaft betrieben. Um die inländische Industrie zu heben,
ließ er die Erzeugnisse fremder Länder (Fabrikate) bei ihrer Einführung
in Preußen hoch besteuern (Schutzzölle). Den Handel suchte er durch ver-
besserte Wege, durch Kanäle (Plauenscher, Finow- und Bromberger
Kanal) und Häfen (Seehafen Swinemünde) sowie durch die Er-
richtuug der Bank und der Seehandlungsgesellschaft zu heben. Die
Bank sollte Kaufleuten und Gewerbetreibenden gegen mäßige Zinsen Geld-
Vorschüsse zu ihren Unternehmungen gewähren, die Seehandlungsgesellschaft
durch den Betrieb überseeischen Handels dem Staate Gewinn einbringen.
e) Er führte eine einfachere und unparteiische Rechts-
pflege ein. Mit der Rechtspflege sah es damals übel aus. Die Pro-
zesse wurden von den Richtern und Advokaten in der Regel hinausgezogen,
um möglichst viel Kosten zu erzielen, und deshalb, wie Friedrich selbst sagte,
gewann der Reiche allzeit seinen Prozeß gegen die Armen. Friedrich drang
nun auf Abkürzung nnd Vereinfachung des Prozeßverfahrens. Schon
1747 erschien die neue Gerichtsordnung, welche verlangte, daß die Pro-
zesse abgekürzt uud in einem Jahre beendet und ohne Ansehen der Person
eine „gleiche uud unparteiische Justiz" gehandhabt werden sollte. Vor
allem wurde den Richtern eingeschärft, sich stets vor Augen zu halten, daß
der geringste Bauer, ja der Bettler ebensowohl ein Mensch ist wie Seine
Majestät, und daß ihm alles Recht widerfahren muß, indem vor dem Ge-
setz alle Leute gleich sind. „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit aus-
übt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande." Der König
selbst betrachtete sich als Anwalt der Armen und Gedrückten. Das unter
ihm von dem Justizminister von C arm er in Angriff genommene Gesetz-
buch für den preußischen Staat, „das Allgemeine Landrecht", erschien erst
nach seinem Tode und trat 1794 in Kraft.
f) Er nahm sich der Volksbildung an. Das Schulwesen auf
dem Lande war in äußersten Verfall geraten; die Kinder auf den Dörfern
wuchsen durch die Unersahrenheit der meist ungebildeten Schulmeister und
Küster in Unwissenheit und Dummheit auf. Diesen Zustand sollte eine
neue Schulordnung, das General-Landschnl-Reglement, das 1763
erschien, ändern. Es regelte die Schulpflicht, den Schulbesuch und den
Unterricht. Aber leider wurde die gute Absicht Friedrichs nur hier und
da erreicht, da brauchbare Lehrer und die Opferwilligkeit der Gemeinden
und Gutsherrn für die Schule fehlten. Handwerker und ausgediente Sol-
daten versahen in der Regel auf dem Lande den Schuldienst. Um einen
wirklichen Lehrerstand zu gewinnen, wurden mehrere Seminare gegründet.
In Berlin entstand damals auch die erste Realschule.