Burgund und die Niederlande; Schleswig-Holstein. — Das Fehdewesen. 191
garten erschlugen 1300 Schweizer fast sein ganzes, gegen 20000 Ritter
zählendes Heer. (1315.) Mit derselben Tapferkeit verteidigten sie sich 1386
bei Sempach gegen einen jüngeren Leopold. Leider wurden die Schweizer
durch diese Freiheitskämpfe gegen die Habsburger auch dem deutschen
Reiche entfremdet, so daß sie keine Pflicht gegen das Reich mehr aner¬
kannten. Nachdem Maximilian (S. 195) noch einmal einen vergeblichen
Versuch gemacht hatte, sie zum Gehorsam zu zwingen, mußte er ihre Un¬
abhängigkeit anerkennen.
b. Burgund und die Niederlande. Nach dem Untergange der Hohen¬
staufen löste sich Burgund in mehrere Teile auf. Verwandte des fran¬
zösischen Königs wurden Herzöge von Niederburgund an der Saöne; sie
erhielten auch die Freigrafschaft am Doubs und die westliche Schweiz vom
Kaiser als Lehen, und dadurch ging das ganze Land dem Reiche ver¬
loren. Ein Herzog von Burgund erwarb durch Heirat Luxemburg und
Teile der Niederlande; sein Sohn, Karl der Kühne, wollte auch noch
Teile der Schweiz erobern, siel aber im Kampfe. Seine Tochter und
einzige Erbin vermählte sich mit Maximilian; dadurch kamen Luxemburg,
die Niederlande und die Freigrafschaft Burgund an das habsburgische
Haus, und^Karl V. verband sie später mit Spanien.
c. Schleswig-Holstein. Aus der Mark Schleswig (S. 164 u. 166)
hatten sich mehrere kleine Herrschaften gebildet, die ein Graf von Schauen¬
burg vereinigte. Als sein Geschlecht 1460 ausstarb, wählten die Stände
den König von Dänemark zu ihrem Herzog. Zwar stammte dieser aus
dem Hause Oldenburg, auch wurde bestimmt, daß Schleswig und Holstein
nie mit Dänemark vereinigt werden sollten; dennoch wurden diese Länder
dem Mutterlande mehr und mehr entfremdet. Fast um dieselbe Zeit (1466)
ging die Hälfte des Ordenslandes Preußen an die Polen verloren (S. 234);
in Böhmen gewann das Slaventnm die Oberhand, und im Südosten
drohten die Türken. (S. 194.)
4) Jehdewesen und Städteöündnisse.
a. Das Fehdewesen. Die meisten Kaiser hatten das Streben der
kleineren Fürsten, sich von den Herzögen unabhängig zu machen, geduldet
und begünstigt, weil sie glaubten, dann alle am besten im Zaume halten
zu können. So zerfiel Deutschland bald in mehr als 1000 „reichs¬
unmittelbare" Herzogtümer, Pfalz- und Markgrafschaften, Grafschaften,
Bistümer, Abteien, Rittersitze und Städte. Alle hatten nach der Gol¬
denen Bulle (S. 192) auch das Fehderecht, d. h. sie konnten unter¬
einander Krieg führen. Daher hörte der Bürgerkrieg nie auf, und ver¬
gebens suchten die Kaiser durch Landfriedensgesetze dem Unwesen zu steuern.
Die meisten Herren sahen nicht auf das Recht, sondern auf den Vorteil,
und suchten ihr Gebiet durch Unterjochung ihrer Nachbarn zu vergrößern.