§ 25. Volkstum und Sprache. — § 26. Die Religion. — § 27. Die Verwaltung. 63
§ 25. Volkstum und Sprache der Bewohner.
Alle Bewohner Schleswig-Holsteins, auch die Jüten und Dänen, sind Germanen.
Holstein und das südliche Schleswig sind von dem Volksstamm der Niedersachsen bewohnt,
hier ist die Volkssprache das platt- oder Niederdeutsch,' doch wird dieses in den Städten
immer mehr durch hochdeutsch verdrängt. In den Elbmarschen sind die Sachsen mit
Holländern, in vithmarschen mit Zriesen vermischt. In lvagrien und Lauenburg
sind nach der Eroberung Wenden zurückgeblieben? sie haben aber Sprache und Bau-
art der Eroberer angenommen, fln Schleswigs Westküste wohnen Zriesen,' nur etwa
20 000 sprechen noch Zriesisch. Oer Stamm der Angeln hat ursprünglich wohl große
Teile Schleswigs innegehabt. Ziemlich rein haben sie sich nur auf der Halbinsel Angeln
erhalten. Jetzt spricht man in ganz Angeln plattdeutsch,- früher reichte hier das dänische
Sprachgebiet weit nach Süden. Die dänische Mundart wird von ungefähr 120 000 Ve-
wohnern gesprochen. Das dänische Sprachgebiet wird immer kleiner. Es reicht jetzt
nur noch ungefähr bis zur Linie Klensburg-Horjer nach Süden. Und auch in Nord-
schleswig breitet sich die deutsche Sprache nicht bloß in den Städten, sondern auch in
den (Ortschaften an den Verkehrsstraßen weiter aus.
§ 26. Die Religion der Bewohner.
Mit geringen Ausnahmen gehören alle Bewohner der evangelisch-lutherischen
Kirche an. Durch die Industrie sind in den letzten Iahren aber auch recht viele
Katholiken ins Land gezogen. In größerer Zahl wohnen sie in Altona, Schiffbek,
Wandsbek, Neumünster und Kiel. Die Zahl der Juden geht zurück. Sie haben Syna-
gogen in Altona, Nendsburg und Zriedrichstadt.
Die evangelischen Kirchen unterstehen dem Konsistorium in Kiel. Holstein und
Schleswig haben je einen Generalsuperintendenten. Die Kirchen sind zu Propsteien
zusammengeschlossen.
Die katholischen Kirchen sind dem Bischof in (Osnabrück unterstellt.
§ 27. Die Verwaltung der Provinz.
An der Spitze der Provinz steht der Gberpräsident in Schleswig. Gewählte ver-
treter des Landes treten in Kiel nach Einberufung durch den König zum Provinzial-
landtag zusammen und beraten Provinzangelegenheiten, z. B. Bau von Kleinbahnen
und Ehausseen, Einrichtung der Taubstummen-, Irren-, Idioten- und Blinden-
anstalten usw.
Die Provinz bildet nur den einen Regierungsbezirk Schleswig. Sie wird in
25 Kreise eingeteilt, nämlich in 10 Kreise Schleswigs und 14 Kreise Holsteins. Das
frühere Herzogtum Lauenburg bildet einen Kreis für sich. Ulan unterscheidet Stadt-
und Landkreise. Wenn eine Stadt mehr als 25 000 Einwohner hat, kann sie ein Stadt-
kreis werden. In Holstein liegen die Stadtkreise Altona, Wandsbek, Neumünster und
Kiel. In Schleswig liegt nur der Stadtkreis Klensburg. An der Spitze der Landkreise
steht der Landrat, in den Stadtkreisen der (Oberbürgermeister.
Die Landkreise werden in Städte (Klecken), Landgemeinden und Gutsbezirke
eingeteilt. An der Spitze einer Stadt steht der Bürgermeister, einer Landgemeinde
der Gemeindevorsteher, eines Gutsbezirkes der Gutsvorsteher. Mehrere Landgemeinden
und Gutsbezirke bilden zusammen einen Amtsbezirk, an dessen Spitze der Amts-
Vorsteher steht.
In Schleswig-Holstein gibt es 47 Städte, 9 Klecken, 328 Gutsbezirke und 1694 Land-
gemeinden. (Klecken sind kleine Grte mit städtischer Verwaltung.)