Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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und Unannehmlichkeiten erwachsen dem Geschäftsmanne bei dem heute 
herrschenden Borgunwesen allein aus dem Einziehen seiner Außen¬ 
stände! Wollte man also dem Meister diese Vergünstigung absprechen, 
so würde er besser tun, eine Stelle als Werkmeister oder Altgeselle 
zu übernehmen, weil er dann sein Tagewerk ohne Sorge und Auf¬ 
regung tun könnte. 
Die Höhe des Geschäftsgewinues darf nicht beliebig angenommen 
werden. Sie wird am richtigsten aus der Jahressumme der Selbstkosten 
ermittelt. Wie dies geschieht, soll au folgendem Beispiel gezeigt werden. 
Der Materialverbrauch des früher erwähnten Geschäftes betrage 
6170 M., dann haben wir: 6170 M. Materialkosten -ft 6582 M. 
Löhne -ft 2900 M. A. U. = 15652 M. Selbstkosten. Nunmehr stellen 
wir den Geschäftsgewinn — wir nehmen 1800 M. an —, den er neben 
seinem Verdienste jährlich noch erzielen will, den Selbstkosten gegenüber: 
Aus 15652 M. Selbstkosten — 1800 M. Gew. " 
1 „ „ = 0,115 „ „ 
Mithin müßte der durchschnittlich einzusehende Gewinn rund 
12 % der Selbstkosten betragen. 
Die Höhe des Gewinnes ist in Wirklichkeit nicht immer gleich. 
Der Gewinnzuschlag richtet sich vielmehr nach der Geschäftslage, 
nach Angebot und Nachfrage, nach der Konkurrenz, nach der Schwierigkeit 
der technischen Ausführung oder nach der künstlerischen Gestaltung 
eines Gegenstandes, nach der Kundschaft, nach der Größe des Auf¬ 
trages, nach der Zahlnngsweise usw. Hauptsache dabei ist, daß man 
konkurrenzfähig bleibt und doch soviel verdient, daß man bestehen kann. 
Verkaufspreis. 
Der Verkaufspreis wird gefunden, indem man den ermittelten 
Geschäftsgewinn zu den Selbstkosten zählt, also: 
S e l b st k o st e n p r e i s 
-ft Geschäftsgewinn 
— Kalkulations- oder Verkaufspreis. 
Es kommt vor, daß Verkaufspreis und Kalkulationspreis ver¬ 
schieden sind; die Ware wird billiger oder teurer abgegeben. Bei 
Barzahlung kommt der Rabatt in Abzug; in den Fällen, wo ein 
längeres Zahlungsziel gefordert wird, muß ein Aufschlag für den 
entstehenden Zinsverlnst erfolgen. 
Zur Nachprüfung bei Voranschlägen ist dringend anzuraten, 
nach der Fertigstellung der Arbeit eine Nachkalknlation vorzunehmen 
und festzustellen, wie sich der Wirklichkeitspreis zum Wahrscheinlichkeits- 
Preis verhält. 
Bei der Kalkulation von Gegenständen, die eingekauft und un¬ 
verändert weiterverkauft werden, bilden auch die Selbstkosten die 
Grundlage. Es werden die Einkanfskosten, wozu auch Zölle, Abgaben,
	        
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