Frankenberg; Oederan; Stollberg; Glauchan. 201
ungleich größere Mächtigkeit, wie namentlich das 14m mächtige
Pechkohlenflötz, welches durch den 640m tiefen Hedwigschacht
bei Oelsnitz erbohrt worden ist. Manche Baue haben sich, weil
unbedacht unternommen, als verfehlte Speculatiouen erwiesen und
sind wieder eingestellt worden. Der Gottes-Segen-Schacht
bei Lug au hat, weil er in Brand gerathen, verlassen werden
müssen. Einer der schrecklichsten Unglücksfälle aber, die je beim
Bergbau vorgekommen sind, ereignete sich am I.Juli 1867 aus der
Neufundgrübe bei Lugau, indem durch den Bruch der Schacht-
zimmeruug 102 Bergleute in einer Tiefe von 280m verschüttet
und aus diese schreckliche Weise die Opfer ihres mühseligen Be-
rnses wurden. Ein zweiter Einsturz, der des Ottoschachtes
am 5. Januar 1868, kostete wenigstens kein Menschenleben. Im
Jahre 1866 zählte die würschnitzer Gegend 7 im Ausbringen
stehende Werke, während 6 Unternehmungen noch nicht zum Abbau
gelangt waren. Aus 15 Schächten, bei denen 20 Dampfmaschinen
mit 614 Pferdekräften arbeiten, wurden in Jahresfrist über 3Mill.
Ctr. Kohlen gefördert. — Lugau hat ein Messingwerk.
Die Schönburgischen Receßh errschaften,
welche auf 63/5 □ Meile in 9 Städten und 76 Landgemeinden
137.711 Einwohner, mithin die stärkste Dichtigkeit der Be-
völkernng in ganz Sachsen, nämlich 20.865 Seelen auf 1 HI Meile
haben, zerfallen, abgesehen von einigen kleinern Stücken, in 2 ge-
trennte Hauptgebiete, welche zum überwiegend größeren Theile auf
dem rechten Ufer der Zwickauer Mulde liegen. Sie bestehen aus
5 Herrschaften, von denen Gl auch au, Waldenburg und Lichten-
stein ganz zu dem nördlichen, Stein ganz zu dem südlichen ge-
hören, wogegen die Herrschaft Hartenstein beiden angehört.
Receßherrschaften heißen dieselben, weil ihre Verhältnisse zu
Sachsen auf den mit dem Hanse Schönbnrg geschlossenen, 1835
revidirten Verträgen und Ree essen beruhen. Die Gerichtsver-
fassung ist seit dem I.Juni 1865 die nämliche, wie im übrigen
Königreiche. Dagegen besteht für diejenigen Angelegenheiten,
welche nach dem Recesse von 1835 nicht auf die Staatsbehörden
übergegangen sind, eine fürstlich und gräflich Schönburgische
Gesammtkanzlei zu Glauchau. Das Haus Schönburg hat ein
eigenes Eonsistorium, auch kommt ihm das Recht der Ebenbürtig-
keit und des Kirchengebets, für gewisse Fälle auch das der Be-
gnadiguug zu. Es theilt sich in die obere oder fürstliche und
in die untere oder gräfliche Linie, und nimmt in der ersten
Kammer der Ständeversammlung die 4. Stelle ein. Der fürst-
lichen Linie gehören die Receßherrschaften Waldenburg, Lichten-
stein, Hartenstein und Stein, sowie die Lehnsherrschaft Remse,
der gräflichen die Receßherrschast Glauchau und die drei in der
Leipziger Kreishauptmannschaft gelegenen Lehnsherrschaften Rochs-
bürg, Penig und Wechselburg. ^