Full text: Karl August Engelhardt's Vaterlandskunde für Schule und Haus im Königreiche Sachsen

Frankenberg; Oederan; Stollberg; Glauchan. 201 
ungleich größere Mächtigkeit, wie namentlich das 14m mächtige 
Pechkohlenflötz, welches durch den 640m tiefen Hedwigschacht 
bei Oelsnitz erbohrt worden ist. Manche Baue haben sich, weil 
unbedacht unternommen, als verfehlte Speculatiouen erwiesen und 
sind wieder eingestellt worden. Der Gottes-Segen-Schacht 
bei Lug au hat, weil er in Brand gerathen, verlassen werden 
müssen. Einer der schrecklichsten Unglücksfälle aber, die je beim 
Bergbau vorgekommen sind, ereignete sich am I.Juli 1867 aus der 
Neufundgrübe bei Lugau, indem durch den Bruch der Schacht- 
zimmeruug 102 Bergleute in einer Tiefe von 280m verschüttet 
und aus diese schreckliche Weise die Opfer ihres mühseligen Be- 
rnses wurden. Ein zweiter Einsturz, der des Ottoschachtes 
am 5. Januar 1868, kostete wenigstens kein Menschenleben. Im 
Jahre 1866 zählte die würschnitzer Gegend 7 im Ausbringen 
stehende Werke, während 6 Unternehmungen noch nicht zum Abbau 
gelangt waren. Aus 15 Schächten, bei denen 20 Dampfmaschinen 
mit 614 Pferdekräften arbeiten, wurden in Jahresfrist über 3Mill. 
Ctr. Kohlen gefördert. — Lugau hat ein Messingwerk. 
Die Schönburgischen Receßh errschaften, 
welche auf 63/5 □ Meile in 9 Städten und 76 Landgemeinden 
137.711 Einwohner, mithin die stärkste Dichtigkeit der Be- 
völkernng in ganz Sachsen, nämlich 20.865 Seelen auf 1 HI Meile 
haben, zerfallen, abgesehen von einigen kleinern Stücken, in 2 ge- 
trennte Hauptgebiete, welche zum überwiegend größeren Theile auf 
dem rechten Ufer der Zwickauer Mulde liegen. Sie bestehen aus 
5 Herrschaften, von denen Gl auch au, Waldenburg und Lichten- 
stein ganz zu dem nördlichen, Stein ganz zu dem südlichen ge- 
hören, wogegen die Herrschaft Hartenstein beiden angehört. 
Receßherrschaften heißen dieselben, weil ihre Verhältnisse zu 
Sachsen auf den mit dem Hanse Schönbnrg geschlossenen, 1835 
revidirten Verträgen und Ree essen beruhen. Die Gerichtsver- 
fassung ist seit dem I.Juni 1865 die nämliche, wie im übrigen 
Königreiche. Dagegen besteht für diejenigen Angelegenheiten, 
welche nach dem Recesse von 1835 nicht auf die Staatsbehörden 
übergegangen sind, eine fürstlich und gräflich Schönburgische 
Gesammtkanzlei zu Glauchau. Das Haus Schönburg hat ein 
eigenes Eonsistorium, auch kommt ihm das Recht der Ebenbürtig- 
keit und des Kirchengebets, für gewisse Fälle auch das der Be- 
gnadiguug zu. Es theilt sich in die obere oder fürstliche und 
in die untere oder gräfliche Linie, und nimmt in der ersten 
Kammer der Ständeversammlung die 4. Stelle ein. Der fürst- 
lichen Linie gehören die Receßherrschaften Waldenburg, Lichten- 
stein, Hartenstein und Stein, sowie die Lehnsherrschaft Remse, 
der gräflichen die Receßherrschast Glauchau und die drei in der 
Leipziger Kreishauptmannschaft gelegenen Lehnsherrschaften Rochs- 
bürg, Penig und Wechselburg. ^
	        
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