Full text: Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe

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Hörigen. Das waren gewaltsam unterworfene und auf fremdem 
Grund und Boden angesiedelte Leute, die später allgemein als 
Laten bezeichnet werden. 
Alle nahverwandten Familien bildeten eine Sippe und blieben 
ursprünglich zusammen. Mehrere Sippen oder Geschlechter waren 
zu Heereszwecken als Hundertschaften vereinigt. Darunter ist in 
Niedersachsen, wo man nach dem sogen. Großhuudert zählt, eine 
Anzahl von 120 wehrhaften Männern zu verstehen, die aber mit 
Frauen, Kindern uud Knechten gewiß mehrere hundert Köpfe um- 
faßte. Als übergeordnete Heeresabteilungen über deu Hundert- 
schaften erscheinen in der ältesten Zeit die Tausendschaften. Aber 
schon zur Zeit des Tacitus gelten bei diesen Bezeichuungen für die 
Zufammenfetznng des Volksheeres nicht mehr die Zahlen, sondern 
nur noch die Namen; es ist also gleichgültig, ob die Hundertzahl 
hundert Manu oder huudert Familieu bedeutet. Vielmehr ist uuter 
einer Hundertschaft bereits ein räumlich begrenztes Gebiet zu ver- 
stehen, das einen eigenen Gerichtsbezirk darstellt uud nuumehr als 
Gau bezeichnet wird. Der Gau bildet somit den engsten staatlichen 
Verbaud, wie die Markgenossenschaft die engste wirtschaftliche 
Vereinigung. In vielen Fällen wird Wohl die Zusammenlegung 
mehrerer Hundertschaften zu einem Gau erfolgt fein. Zahl und 
Größe der Gaue innerhalb des einzelnen Volksstammes war sehr 
verschieden. 
An der Spitze eines Gaues stand ein gewählter Führer (Fürst), 
der vor allem auch das Richteramt auszuüben hatte. Er Pflegte 
sich aus jüngeren und älteren Männern ein Gefolge zn bilden, das 
ihm im Kriege als Leibwache, im Frieden als ständiges Ehren- 
geleite diente. In das Gefolge konnte nnr eintreten, wer das 
Waffenrecht besaß. Die Mannen waren ihrem Herrn tren ergeben, 
der ihnen dafür Unterhalt nnd Geschenke gewährte. Im übrigen 
ist die Gauverfassung der alten Germanen in Dunkel gehüllt. 
Kriegswesen. Die germanische Heeresverfassung beruhte auf 
der Wehrpflicht aller waffenfähigen Männer. Nnr Unfreie, Hörige 
nnd ihrer Ehre verlnftige Freie gehörten nicht znm Heere. Das 
Heer war nach Ganen, Hnndertfchaften, Geschlechtern, Sippschaften 
gegliedert nnd bestand fast nnr aus Fußtruppen. Es wurde in 
keilförmigen Kolonnen anfgeftellt. Das Aufgebot zur Heerfahrt
	        
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