Full text: Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland

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und seine deutschen Lande mit dem ererbten Herzogthum Lauenburg 
1689, mit Bremen und Verden — 1712 durch die Dänen den Schweden 
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entrissen und 1715 von Kurbraunschweig erkauft — und mit dem 1731 
vom Kaiser überlassenen Lande Ha dein vergrössert. Auch war der ab¬ 
wechselnde Besitz von Osnabrück mit einem katholischen Bischöfe für 
einen Prinzen dieses Hauses, 1650, bedungen worden. Das Herzogthum 
Braunschweig-Wolfenbüttel blieb unverändert in seinen Gränzen. 
Mecklenburg wurde bereits 1701 durch den Hamburger Vertrag in noch 
bestehender Weise abgetheilt. Preussen hatte sich durch die Erwerbung 
eines Theils von Vorpommern bis an die Peene, 1720, dann durch die 
Eroberungen Friedrich’s des Grossen und die erste Theilung Polens ansehn¬ 
lich vergrössert. Ersteren dankt es seit 1742 das reiche Schlesien mit 
der Grafschaft Glatz, letzterer seit 1772 ganz Westpreussen und den 
Netze-Distrikt. In den fränkischen Fürstenthümern der jüngem 
Linie war durch das Aussterben des Bayreuther Hauses 1769 dessen Be¬ 
sitzthum an Ansbach und 1791 das beider an Preussen gefallen, nachdem 
Ansbach schon 1741 die Grafschaft Sayn-Altenkirchen ererbt hatte. 
Die pfalzbayerischen Lande wurden durch das Aussterben der bayeri¬ 
schen Hauptlinie und der übrigen Pfälzer Nebenlinien sämmtlich bis auf 
Zweibrücken 1777 wieder unter Kurfürst Karl Theodor vereinigt und 
boten einen bedeutenden Umfang, der, in drei Hauptmassen getheilt, Von 
den Alpen bis zum Niederrhein und an die Gränzen von Holland reichte. 
An der westlichen Gränze endlich war die Abtrennung von ganz Eisass 
seit 1697 vollendet und auch Lothringen, an Habsburg gefallen, im Jahre 
1737 an Frankreich abgetreten, von diesem dem vertriebenen Polenkönige 
Stanislaus bis 1766, seinem Todesjahre, eingeräumt, dann aber eingezogen 
worden, so dass nun die französischen Länder ununterbrochen bis an den 
Rhein reichten, die ehemals unmittelbaren deutschen Fürsten in diesen Ge¬ 
genden aber sich noch einen Schimmer von Landeshoheit bewahrten. 
Mit besonderer Sorgfalt wurden auf diesem Blatte alle Gränzen und 
selbst die der kleinern Gebiete in Schwaben, Franken und am Rheine be¬ 
handelt, um vor dem Untergange der alten Reichsverfassung nochmals ein 
genaues Bild derselben zu geben und zugleich auch die Vergleichung mit 
dem folgenden Blatte zu erleichtern. 
Nr. XI. 
Deutschland von der französischen Revolution bis zum ersten Pariser 
Frieden (Zeitalter Napoleon’s I.). 
Der Titel dieses Blattes kann sich bei den ununterbrochen fortdauernden 
Aenderungen der Gränzen in diesem Zeiträume natürlich nicht auf Darstel¬ 
lung dieser, sondern nur auf Angabe der gesammten, in der genannten Pe¬ 
riode vorkommenden historisch wichtigen Orte, von Paris bis Tilsit und vom 
Po bis Kopenhagen, beziehen. Die Gränzen sind nach den Hauptfarben
	        
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