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auch die ersteRangverordnung bekannt gemacht. In
Verbindung mit dem Range stand die Stiftung deö
Dannebrogordens oder des weißen Bandes (1671)
und des Elephantenordens oder des blauen Bandes,
von welchem letztem Orden indeß weit ältere Spuren,
wenn gleich in einer etwas verschiedenen Form, Vorkom¬
men. Einige Jahre später (1676) wurde das Staats¬
collegium aufgehoben, und an dessen Stelle trat das
Geheime-Conseil, worin nur wenige Bürgerliche,
und zwar erst in der neuern Zeit, Sitz gehabt haben.
Das gute Vernehmen, welches in den letzten Jahren
Friedrich III. zwischen Dänemark und dem gottorffii-
schen Herzog Christian Albrecht geherrscht hatte, wurde
zu Anfänge der Regierung Christian V. durch einen
Streit, in Betreff der Grafschaften Oldenburg und
Delmenhorst gestört. Der letzte Graf in diesen Landen,
Anton Günther, starb 1667 und überließ seine Be¬
sitzungen dem Könige von Dänemark und dem Herzoge
zu Gottorff zur Thcilung, unter der Voraussetzung, daß
sie seine nächsten Erben wären. Aber gleich nach der
Thronbesteigung Christian V. machte der Herzog Joa¬
chim Ernst zu Plöen Ansprüche auf beide Grafschaften,
und bewies, daß er näher zum Erbtheil berechtigt sei.
Der kluge Griffenfeldt, welcher voraussahe, daß die
bei dem kaiserlichen Hofgerichte anhängig gemachte Sache
zu Gunsten des Herzogs von Plöen würde entschieden
werden, ließ sich mit ihm in gütliche Unterhandlungen
ein, und forderte zugleich den Herzog Christian Albrecht
zur Theilnahme daran auf. Da aber dieser sich dessen
weigerte, setzte Griffenfeldt die Unterhandlungen allein
fort, und brachte es dahin, daß der Herzog zu Plöen